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01.07.2007 | Qualitätsmanagement

So erzielen Sie eine nachprüfbare Qualität bei allen Behandlungsabläufen

Um eine möglichst hohe Patientenzufriedenheit zu erzielen und damit die wirtschaftliche Stabilität der Zahnarztpraxis zu gewährleisten, ist auch bei allen Behandlungsabläufen eine nachprüfbare Qualität unverzichtbar. Neben einer ständigen Qualitätskontrolle und -steuerung der einzelnen Behandlungen und Arbeitsabläufe steht das Bestreben nach kontinuierlichen Verbesserungsprozessen im Mittelpunkt.  

Zuständigkeiten und Stellvertretung regeln

Zunächst sollte die Zuständigkeit jeder einzelnen Mitarbeiterin für ein klar definiertes Aufgabengebiet festgelegt werden. Beachten Sie dabei, dass für jeden Funktionsbereich zugleich eine hauptverantwortliche und eine stellvertretende Mitarbeiterin benannt wird.  

 

Beispiel

Assistenzhelferin 1: S. Merkert; Assistenzhelferin 2: L. Stefani  

Prophylaxehelferin 1: M. Schütz; Prophylaxehelferin 2: J. Ludewig  

Rezeption 1: S. Fütterer; Rezeption 2: H. Maurer usw.  

So stellen Sie sicher, dass beim plötzlichen Ausfall einer Mitarbeiterin deren Arbeitsgebiet zuverlässig von einer Kollegin mitübernommen wird. Durch interne Schulung muss natürlich die jeweilige Stellvertreterin in das Aufgabengebiet der Kollegin eingewiesen werden, um im Ernstfall den Platz auch kompetent besetzen zu können. Wird die Stellvertreterin nur selten eingesetzt, muss regelmäßig eine Auffrischung erfolgen, um die Qualität zu sichern.  

 

Natürlich wird auch festgehalten, welche Mitarbeiterin etwas darf und welche nicht. Wenn Sie beispielsweise ausschließen wollen, dass Ihr Lehrling oder eine noch nicht perfekt Deutsch sprechende Mitarbeiterin Telefonanrufe entgegennimmt, wird dieser Ausschluss vereinbart. Für die Optimierung des Telefonverkehrs sind regelmäßiges Training, die Verwendung von Notizen und ein allgemeiner Leitfaden sehr hilfreich. Mehr dazu in einer der nächsten Ausgaben von „Praxisteam professionell“.  

Standards für Behandlungsabläufe entwickeln