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01.12.2006 | Qualitätsmanagement

QM-Richtlinie für Zahnärzte jetzt beschlossen

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 17. November die Richtlinie für ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (QM) bei Zahnarztpraxen beschlossen. Nachfolgend stellen wir Ihnen die wesentlichen Grundzüge vor. Demnächst zeigen wir dann auf, wie die einzelnen Aspekte in die Praxis umgesetzt werden können.  

 

Gesetzliche Grundlage

Seit dem 1. Januar 2004 ist die Forderung nach einem einrichtungsinternen QM für Zahnarztpraxen im SGB V verankert. Die nun beschriebenen Vorgaben beschränken sich auf grundlegende Mindestanforderungen, weil die Einführung und Umsetzung von QM-Systemen von den Gegebenheiten in den einzelnen Praxen abhängen.  

 

Definitionen, Ziele und Methodik

Qualitätsmanagement bedeutet konkret, dass Organisation, Arbeitsabläufe und Ergebnisse einer Einrichtung regelmäßig überprüft, dokumentiert und gegebenenfalls verändert werden. Die Einführung und Weiterentwicklung eines einrichtungsinternen QM dient der kontinuierlichen Sicherung und Verbesserung der Patientenversorgung und der Praxisorganisation. Die Ziele des QM werden erreicht, indem der Ist-Zustand analysiert wird und gegebenenfalls Änderungsmaßnahmen geplant, implementiert und in geeigneten Zeitabständen überprüft werden. Diese Schritte werden als Qualitätskreislauf beschrieben.  

 

Grundsätzliche Anforderungen und Dokumentation