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03.03.2008 | Qualitätsmanagement

Der „E-Check“ – was ist das eigentlich und wozu ist die Praxis verpflichtet?

Was passiert, wenn Sie vergessen, die Praxis-Kaffeemaschine am Wochenende auszuschalten, dadurch Wasser aus dem Wassertank läuft und ein Kurzschluss mit einem Brand in der Praxis entsteht? Wussten Sie, dass immerhin 15 Prozent aller Brände durch defekte oder unsachgemäße Installationen verursacht werden?  

 

Wer kommt für den Schaden auf? Selbstverständlich die Versicherung, werden Sie sagen. Diese wird jedoch als erstes fragen, ob der Praxisinhaber seiner Pflicht als Unternehmer nachgekommen ist. Zahnarztpraxen sind Arbeitsstätten, die den Regeln der Berufsgenossenschaft unterliegen. Sie müssen im Interesse der Mitarbeiter und Patienten besonders strenge Bestimmungen einhalten.  

 

Was ist der „E-Check“ eigentlich?

Die Grundlage ist eine Vorschrift der Berufsgenossenschaft, die „BGV A3“. In unserem Online-Service (www.iww.de) finden Sie unter der Rubrik „Arbeitshilfen“ die gesetzlichen Grundlagen im Wortlaut sowie Hinweise zur Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Alle elektrischen Geräte in der Praxis müssen regelmäßig von einer Elektrofachkraft nach einer Vorgabe (DIN VDE 0702) geprüft werden. Dies gilt für Ihre Röntgenanlage, Ihr Reinigungs- und Desinfektionsgerät, Ihre Spül- und Waschmaschine genauso wie für Ihre EDV-Anlage, Ihre Turbinen, Ihr Ultraschallreinigungsgerät usw.  

 

Wie oft müssen diese Geräte nun geprüft werden?

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen ortsfesten elektrischen Anlagen bzw. Betriebsmitteln und ortsveränderlichen Betriebsmitteln. Ortsfeste elektrische Anlagen sind Ihre elektrischen Verteiler bzw. die Stromversorgung und die Steckdosen. Hierfür ist der Hauseigentümer verantwortlich. Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind auch die Wasch- und Spülmaschine sowie Ihr Reinigungs- und Desinfektionsgerät – also Geräte, die üblicherweise einen festen Platz haben. Dazu gehört also auch Ihre EDV-Anlage. Ortsveränderliche Betriebsmittel sind Ihre Hand- und Winkelstücke, das Folienschweißgerät, die intraorale Kamera, die Kaffeemaschine usw.  

 

Wozu dient die Unterscheidung von ortsfest und ortsveränderlich?

Der Gesetzgeber hat dafür auch unterschiedliche Prüfintervalle festgelegt. Ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel haben einen vorgeschriebenen Prüfturnus von vier Jahren, die ortsveränderlichen Betriebsmittel variieren. Je nach Ihrer Einschätzung können Sie den Prüfturnus zwischen sechs Monaten und zwei Jahren bestimmen. Wird also ein Gerät täglich in die Hand genommen, somit mehr strapaziert und geht davon bei einem elektrischen Defekt auch eher eine Gefahr aus, dann werden Sie den Turnus enger legen müssen als zum Beispiel bei einer eher selten benutzten Bürotischleuchte. Schätzen Sie einfach die Möglichkeit eines Schadensfalles und dessen Folgen ein. Auch da sind Sie als Mitarbeiterin gefragt – mit Ihrer Erfahrung beim täglichen Umgang mit den Geräten.  

 

Was darf der „E-Check“ kosten?

Natürlich hat die Festlegung des Turnus auch entsprechende Auswirkungen auf die Kosten. Auf dem Markt nutzen manche Unternehmen die Unsicherheit und Unwissenheit der Praxen bei der Angebotserstellung. Unser Tipp daher: Fragen Sie den Hauselektriker, der Ihre Praxis kennt. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Dentaldepot, auch dieses kann häufig Kontakt zu entsprechenden Elektrofachkräften herstellen. Ein faires Angebot kann sein, wenn nach Stunden oder auch pro geprüftem Gerät abgerechnet wird. Als grobe Linie sollten Sie bei der ersten Prüfung mit knapp 10 Euro pro Gerät und bei den nachfolgenden Prüfungen mit etwa 6 bis 8 Euro rechnen.  

 

Die erste Prüfung ist deshalb aufwändiger, weil der Elektriker die Geräte in einem Gerätebuch bzw. einer Liste erst einmal alle erfassen muss. Dieser Mehraufwand fällt später weg. Die meisten Praxen haben jedoch schon eine Geräteliste bzw. ein Gerätebuch, das dafür idealerweise genommen werden kann und eventuell nur um eine Spalte erweitert wird, in die das Prüfergebnis eingetragen wird. Ein Beispiel finden Sie im Online-Service (www.iww.de; in „myIWW“ einloggen) unter der Rubrik „Arbeitshilfen“.  

 

Manche Unternehmen bieten auch das Einpflegen des Ergebnisses in die Praxis-EDV an. Die elektrischen Geräte selbst erhalten ein Prüfsiegel (sinnvollerweise mit dem nächsten Prüftermin).  

 

Der sogenannte „E-Check“ ist keine Pflicht!

Sie müssen nicht zwingend den „E-Check“ durchführen lassen, wie von manchen Elektrounternehmen behauptet wird. Vorschrift laut Berufsgenossenschaft ist lediglich die Durchführung der Prüfung nach „DIN VDE 0702“. Der E-Check ist ein Gütesiegel, das die Elektrounternehmen entwickelt haben und gut vermarkten. Der E-Check schließt zum Beispiel neben der „DIN VDE 0702“ noch eine Beratung zu Energiesparpotenzialen als Service mit ein.  

 

Die Durchführung der Prüfung obliegt selbstverständlich nur einer Elektrofachkraft. Dies kann durchaus ein Techniker Ihres Dentaldepots sein, sofern er eine elektrotechnische Ausbildung absolviert hat.  

 

„E-Check“ bietet neben Sicherheit auch wirtschaftliche Vorteile

Die Überprüfung kann – neben dem Schutz der Mitarbeiter und Patienten – auch wirtschaftliche Vorteile bringen: Das Risiko von Geräteausfällen, hohen Reparaturkosten und Folgeschäden wird minimiert und manche Versicherungen gewähren bei nachweisbarer Durchführung der geforderten Normenprüfung Prämienvorteile.  

Quelle: Ausgabe 03 / 2008 | Seite 1 | ID 117920