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01.07.2007 | Privatliquidation

Neue GOZ: Angleichung an den Bema?

Allmählich kristallisieren sich die Eckpunkte der neuen GOZ heraus, die nach den Plänen der Bundesregierung nach wie vor zum 1. Januar 2008 in Kraft treten soll. Mit dem Referenten-Entwurf ist nicht vor dem 1. Oktober 2007 zu rechnen. Allerdings zeigt die Erfahrung mit ähnlichen Novellierungen in der Vergangenheit, dass es ratsam ist, derartige Termine mit einer gewissen Skepsis zur Kenntnis zu nehmen.  

 

„Konsolidierte Fassung des Gebührenverzeichnisses“ liegt vor

Die maßgeblichen Gremien streben eine weitgehende Angleichung der GOZ an den Bema an, der als Grundlage für die Leistungsbewertungen und -beschränkungen, aber auch für die jeweiligen Abrechnungsbestimmungen dienen soll. Nähere Einzelheiten enthält eine vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte „Konsolidierte Fassung des Gebührenverzeichnisses“. Obwohl noch keine bindenden Beschlüsse gefasst worden sind, ist mit folgenden Eckpunkten zu rechnen:  

 

  • Der Leistungskatalog wird nicht so stark ausgeweitet, wie es aus zahnmedizinisch-fachlicher Sicht wünschenswert wäre. Über die im Bema enthaltenen Positionen hinaus werden voraussichtlich nicht viel mehr als die schon in der bisherigen GOZ-Fassung enthaltenen Leistungen einbezogen werden. Allenfalls sollen einige Positionen aus der GOÄ hinzukommen.

 

  • Der Prophylaxe-Bereich wird einen höheren Stellenwert erhalten. Unter anderem werden der Parodontale Screening-Index (PSI), die Kariesrisikobestimmung und das Kariesmonitoring in den Leistungskatalog der neuen GOZ aufgenommen.

 

  • Die Abgrenzung zwischen zahnmedizinisch notwendigen Leistungen und solchen, die auf Verlangen des Patienten erbracht werden, soll präziser formuliert werden.