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07.04.2011 | Praxiswissen aktuell

Prüfen Sie Ihr Praxiswissen: Die Lösungen

Frage 1: a, c und d. Das Desinfektionsmittel muss nach den Angaben des Herstellers speziell für die Desinfektion von Abformungen geeignet sein, denn es darf weder die Form des Abdrucks noch die Materialeigenschaften des Abformmaterials und des zum Ausgießen verwendeten Gipses beeinflussen. Nach der Entnahme aus dem Mund des Patienten ist die Abformung 15 Sekunden unter fließendem kaltem Wasser abzuspülen, um Plaque, Speichel, Blut und Nahrungsreste zu entfernen und eine primäre Keimreduktion durchzuführen. Die anschließende Desinfektion erfolgt dann entweder im Tauch- oder im Sprühverfahren. Beim Tauchverfahren wird der Abdruck in einen Tauchbehälter gelegt, der eine vollständige Benetzung gewährt. Luftblasen am Abdruck werden durch mehrmaliges Eintauchen vermieden. Anhaftendes Desinfektionsmittel wird nach Ende der Desinfektion mit fließendem Wasser abgespült. Für das Sprühverfahren sind geschlossene Systeme zu verwenden.  

Frage 2: b. Für die Desinfektion von festsitzendem und herausnehmbarem Zahnersatz eignen sich Desinfektionsmittel mit niedrigem pH-Wert (pH 3 bis 4). Auf diese Weise können auch Zahnsteinablagerungen entfernt werden. Daneben empfiehlt sich die Anwendung eines Ultraschallbades zur Reinigung.  

Frage 3: b und d. Geeignete Verpackungsmaterialien für Sterilgut sind in den DIN-Normen 58953 und 868 beschrieben. Zur Verpackung eignen sich Klarsicht-Sterilisierverpackungen, Papierbeutel sowie Beutel bzw. Schläuche aus Papier und Kunststoff-Verbundfolie. Die Verpackungen müssen nach Herstellerangaben für die Dampfsterilisation geeignet sein.  

Frage 4: a und b. Bei jedem Waschen der Hände kommt es zum Verlust wasserbindender Stoffe und hauteigener Fette. Deshalb sollten Hände nur bei Dienstbeginn, bei sichtbarer oder spürbarer Verschmutzung und nach dem Toilettengang gewaschen werden.  

Frage 5: a, b, c und d.  

Frage 6: a, c und d. Es muss ein eigener Bereich für die Aufbereitung von Medizinprodukten (Reinigung, Desinfektion und Sterilisation) und die Abfallentsorgung festgelegt werden. Arbeitsabläufe sind in „unrein“ und in „rein“ zu trennen. In kleineren Räumen kann diese Trennung zum Beispiel auch durch einen Spritzschutz erfolgen.  

Frage 7: a und c. Zum Schutz vor Kontamination mit Speichel, Blut, kontaminierten Aerosolen etc. sind Handschuhe, eine Brille, Mund-/Nasenschutz sowie Schutzkleidung (Kittel) zu verwenden.  

Frage 8: a und d.  

Frage 9: c.  

Frage 10: b. In der Desinfektionsmittel-Liste des VAH (Verbund für angewandte Hygiene) sind alle von der Desinfektionsmittel-Kommission zertifizierten Präparate enthalten. Die Liste ist Grundlage für die Auswahl von Desinfektionsmitteln für die routinemäßige und prophylaktische Desinfektion in Krankenhaus und Praxis sowie in öffentlichen Einrichtungen und anderen Bereichen, in denen Infektionen übertragen werden können.  

Frage 11: c. Alkoholische Desinfektionsmittel dürfen zur Flächendesinfektion nur verwendet werden, wenn eine schnell wirkende Desinfektion notwendig ist und ein Ersatzstoff oder -verfahren nicht zur Verfügung steht. Dabei ist Folgendes zu beachten:  

  • Die ausgebrachte Menge der Gebrauchslösung darf aus Gründen des Explosionsschutzes 50 ml je m2 zu behandelnder Fläche nicht überschreiten. Die ausgebrachte Gesamtmenge pro Raum darf nicht mehr als 100 ml je m2 Raumgrundfläche betragen.
  • Aerosolbildung muss so weit wie möglich vermieden werden.
  • Heiße Flächen müssen vor der Desinfektion abgekühlt sein.
  • Mit der Desinfektion darf erst begonnen werden, wenn keine brennbaren Gase oder Dämpfe in gefahrbringender Menge in der Raumluft vorhanden sind.
 

Quelle: Ausgabe 04 / 2011 | Seite 20 | ID 143703