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03.02.2010 | Praxiswissen aktuell

Ist Ihr Wissen noch „up to date“?

In dieser Ausgabe von „Praxisteam professionell“ stellen wir Ihnen wieder eine Reihe von Fragen zu unterschiedlichen Bereichen der Zahnmedizin sowie der Praxisführung. Versuchen Sie - am besten gemeinsam im Team - die richtigen Antworten zu finden. Danach vergleichen Sie Ihre Antworten mit der Auflösung.  

 

1. Ein Zertifikat von einer Zertifizierungsstelle hat eine Gültigkeit von?  

a) einem Jahr  

 

b) drei Jahren  

 

c) fünf Jahren  

 

d) zehn Jahren  

 

 

2. Was ist eine Führungsaufgabe im Rahmen des Qualitätsmanagement-Systems?  

a) Das Erstellen von Arbeitsanweisungen  

 

b) Die Überwachung der Wirksamkeit
des QM-Systems  

 

c) Die Aktualisierung des QM-Handbuchs  

 

 

 

 

3. Wer legt die Qualitätspolitik und die Qualitätsziele in einer Zahnarztpraxis fest?  

a) Einschlägige QM-Normen  

 

b) Praxisinhaber  

 

c) Zahnärztekammer  

 

d) Qualitätsmanagementbeauftragte  

 

 

4. Ordnen Sie die Instrumente richtig zu:  

 

Semikritisch A  

Semikritisch B  

Kritisch A  

Kritisch B  

Chirurgischer Absauger  

 

 

 

 

Tamponadestopfer  

 

 

 

 

Beinscher Hebel  

 

 

 

 

Endonadeln  

 

 

 

 

Zementstopfer  

 

 

 

 

Chirurgische Pinzette  

 

 

 

 

Weisheitszahnzange  

 

 

 

 

Mundspiegel bei 01  

 

 

 

 

Scaler  

 

 

 

 

 

5. Was ist der Sinn des Infektionsschutzgesetzes?  

a) Es dient der Vorbeugung übertragbarer Krankheiten beim Menschen.  

 

b) Es hat für die Zahnarztpraxis keine größere Bedeutung.  

 

c) Es dient der Prävention der Weiterverbreitung von Infektionen.  

 

d) Arzt- und Zahnarztpraxen können infektionshygienisch überwacht werden.  

 

6. Wie gewährleisten Sie, dass Personen, die mit der Wartung und Instandhaltung von Medizinprodukten beauftragt werden, über die notwendige Sachkenntnis verfügen?  

a) Die Praxis muss dies nicht gewährleisten, dafür ist das Dental-Depot zuständig.  

 

b) Der Techniker muss sich als geprüfte Fachkraft in der Praxis ausweisen.  

 

c) Die Geräte können auch vom Praxispersonal gewartet werden.  

 

d) Wartungsprotokolle sind aufzubewahren.  

 

 

7. Nennen Sie die Verfahrensschritte der Aufbereitung  

a) Vorbereitung der Aufbereitung, Reinigung/Desinfektion, Spülung und Trocknung  

 

b) Reinigung/Desinfektion  

 

c) Spülung/Trocknung  

 

d) Prüfung der technisch-funktionellen Sicherheit  

 

e) Prüfung der Funktionsfähigkeit  

 

f) Sterilisation  

 

g) Kennzeichnung  

 

h) Definition des Einsatzbereichs  

 

i) Freigabe zur Anwendung  

 

 

 

 

8. Welche Sterilisationsparameter müssen vor der Freigabe von Sterilgut geprüft werden?  

a) Temperatur  

 

b) Haltezeit  

 

c) Prozesszeit  

 

d) Druck  

 

 

9. Wann sollten Instrumente auf jeden Fall aussortiert werden?  

a) Wenn sie rostig sind  

 

b) Wenn sie defekt und nicht reparabel sind  

 

c) Wenn sie fleckig sind  

 

d) Wenn sie sperrig sind  

 

 

10. Wozu können Checklisten dienen? Welche Aussage ist richtig?  

a) Zum reibungslosen Ablauf  

 

b) Als Lieferschein  

 

c) Als bargeldloses Zahlungsmittel  

 

d) Es wird nichts vergessen  

 

e) Arbeitsabläufe können damit erlernt werden  

 

f) Zur Patientenbindung  

 

g) Zur Qualitätssicherung  

 

h) Arbeitsabläufe prägen sich ein  

 

i) Zur Selbstkontrolle und Arbeitserleichterung  

 

j) Zur Standortsicherung  

 

 

11. Was ist eine Gerätekartei?  

a) Ein Katalog für Laborgeräte  

 

b) Ein Bestandsverzeichnis  

 

c) Ein Schrank für die Patientenkartei  

 

d) Eine Kartei für Ersatzteile  

 

e) Ein Register für rotierende Instrumente  

 

f) Eine Liste für dringend anzuschaffende Geräte  

 

 

Lösungen

Frage 1: b. Ein Zertifikat von einer Zertifizierungsstelle hat eine Gültigkeit von drei Jahren.  

Frage 2: b. Die Überwachung des Systems ist eine Führungsaufgabe. Die anderen Aufgaben können an Mitarbeiter delegiert werden.  

Frage 3: b. Der Praxisinhaber ist für die Qualitätspolitik und die Formulierung der Ziele verantwortlich.  

Frage 4:  

Chirurgischer Absauger, Endonadeln  

Kritisch B  

Tamponadestopfer, Beinscher Hebel, Chirurgische Pinzette, Scaler, Weisheitszahnzange  

Kritisch A  

Zementstopfer  

Semikritisch B  

Mundspiegel bei 01  

Semikritisch A  

Frage 5: a, c, d. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) dient nach § 1 Abs. 1 IfSG der Vorbeugung übertragbarer Krankheiten beim Menschen, der frühzeitigen Erkennung von Infektionen und der Prävention ihrer Weiterverbreitung. Nach § 36 Abs. 2 IfSG können Arzt- sowie Zahnarztpraxen und Praxen anderer Heilberufe, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden, sowie sonstige Einrichtungen und Gewerbe, bei denen durch Tätigkeiten am Menschen durch Blut Krankheitserreger übertragen werden können, von den Gesundheitsämtern infektions-hygienisch überwacht werden. Nach § 4 IfSG hat das Robert-Koch-Institut im Rahmen des IfSG die Aufgabe, Konzeptionen zur Vorbeugung übertragbarer Krankheiten sowie zur frühzeitigen Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung von Infektionen zu entwickeln.  

Frage 6: b, d. Der Betreiber (hier: der Zahnarzt) darf nur Personen, Betriebe oder Einrichtungen mit der Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Aufbereitung) von Medizinprodukten beauftragen, die die Sachkenntnis, Voraussetzungen und die erforderlichen Mittel zur ordnungsgemäßen Ausführung dieser Aufgabe besitzen (§ 4 MPBetreibV). Sie benötigen eine schriftliche Bestätigung, dass die mit der Instandhaltung beauftragte Person oder der beauftragte Betrieb die Sachkenntnis, die Voraussetzungen und die erforderlichen Mittel zur ordnungsgemäßen Ausführung der Aufgabe besitzen.  

Frage 7: a, b, c, d, e, f, g, i. Für jeden der genannten Verfahrensschritte bei der Aufbereitung ist eine Arbeitsanweisung zu erstellen. Damit wird sichergestellt, dass das Verfahren reproduzierbar von allen in gleicher Art und Weise durchgeführt wird.  

Frage 8: a, b, d. Nach jedem Sterilisationsprozess sind die genannten Sterilisationsparameter festzuhalten. Die Protokolle sind 10 Jahre aufzubewahren.  

Frage 9: a, b. Rostige und defekte Instrumente dürfen nicht weiterverwendet werden. Instrumente, die nach der Aufbereitung Flecken oder Verfärbungen aufweisen, müssen erneut aufbereitet werden. Vorher ist jedoch zu prüfen, welche Ursache für die Flecken oder Verfärbungen verantwortlich ist.  

Frage 10: a, d, e, g, h, i  

Frage 11: b. Eine Gerätekartei ist ein Bestandsverzeichnis. Für jedes einzelne Gerät ist ein-zutragen:  

 

  • Name oder Firma des Herstellers
  • Typ, Fabriknummer oder Anschaffungsjahr
  • Gerätegruppe
  • Standort oder betriebliche Zuordnung
 

Quelle: Ausgabe 02 / 2010 | Seite 18 | ID 133344