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04.12.2009 | Praxishygiene

Reicht die manuelle Aufbereitung jetzt nicht mehr aus?

Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf und das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen haben im September in mehreren Urteilen entschieden, die manuelle Aufbereitung von Medizinprodukten aus der Kategorie „Kritisch B“ sei unzureichend, und die Qualifikation der Praxismitarbeiterinnen für die Aufbereitung wurde angezweifelt. Die Urteile sind unter www.iww.de durch Eingabe der Nrn. 093634, 093635 und 093636 (oben rechts) abrufbar.  

In einer Praxisbegehung wurden Mängel festgestellt

In einem Fall wurde in einer Zahnarztpraxis eine Praxisbegehung durchgeführt. Im Protokoll dazu wurden Mängel aufgelistet - zum Beispiel dass das Reinigungs- und Desinfektionsgerät nicht den anerkannten Regeln der Technik entspräche. Außerdem seien die Reinigungs- und Desinfektionsprozesse nicht validiert worden.  

 

Praxistipp

Setzen Sie sich mit dem Hersteller der Aufbereitungsgeräte in Verbindung und klären sie den Validierungsprozess.  

Ein weiterer Mangel: Nicht alle mit der Aufbereitung von Medizinprodukten befassten Mitarbeiter seien ausreichend qualifiziert.  

 

Praxistipp

Besuchen Sie Fortbildungen zum Thema Aufbereitung und RKI-Richtlinien bei Ihrer zuständigen Kammer. Wenden Sie die Aufbereitungsvorschriften konsequent an, damit bei einer Begehung auch jede Kollegin die gleichen Auskünfte gibt. Dokumentieren Sie die Vorgehensweisen und frischen Sie Ihr Wissen in regelmäßigen Abständen auf. Auch im Schulungsplan sollten Sie diese Fortbildungen dokumentieren. Ein Beispiel für einen Schulungsplan finden Sie im Online-Service unter www.iww.de (in „myIWW“ einloggen) in der Rubrik „Arbeitshilfen“.  

Dem betroffenen Zahnarzt wurden Fristen zur Beseitigung der Mängel vorgegeben. Gegen diese Auflagen klagte er und begründete dies beispielsweise mit der Feststellung, das Gesetz fordere keine spezielle Ausbildung für das Praxispersonal. Die betroffenen Mitarbeiterinnen seien bereits aufgrund ihrer Berufsqualifikation mit der Aufbereitung von Medizinprodukten vertraut.