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· Fachbeitrag · Praxishygiene

Dürfen Alginat-Abdrücke in die Anmeldung?

von Viola Milde, Hygieneberatung, VMH-Hamburg.de

| Auf einem Seminar wurde mir über eine Zahnarztpraxis berichtet, dass dort die Alginatabdrücke der Patienten an der Anmeldung in der Schublade gelagert werden. Außerdem würden entfernte Kronen vorübergehend in der Karteikarte aufbewahrt. Ob das denn so zulässig sei und was ein Praxisbegeher dazu sagen würde, wenn ihm das auffiele, wurde ich gefragt. Spontan gingen mir gleich folgende fünf Aspekte durch den Kopf. |

 

1. Ist dies hygienisch wirklich vertretbar?

Davon ausgehend, dass die Abdrücke und die entfernten Kronen natürlich vor der Lagerung korrekt gereinigt und tauchdesinfiziert wurden, mag der eine oder andere vielleicht behaupten, dass hygienisch nichts gegen die o. g. Vorgehensweise spräche. Das sehe ich anders. Eine 100-Prozent-Desinfektion ist zwar anzunehmen, aber nicht immer garantiert. Es ist also zwingend, auch nach der Reinigung und Desinfektion einen Lagerplatz zu wählen, der regelmäßig desinfizierend gereinigt wird, um ggf. doch noch vorhandene Restkeime an dem Lagerort effizient eliminieren zu können. An der Anmeldung oder sogar in der Karteikarte kann ich dies nicht tun. Es hilft auch nur bedingt, wenn das Material jeweils in geschlossenen Tüten dort gelagert wird. Denn auch in Tüten sinkt die Keimzahl nicht, sondern steigt eher.

 

2. Sind Abdrücke und Kronen an der Anmeldung angenehm für das Personal?

Sicherlich nicht. An der Anmeldung befinden sich PC und Akten, Schreibutensilien und Drucker, Telefone, Abrechnungsgeräte etc. ‒ aber bitte kein Material, das aus dem Patientenmund stammt!