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02.01.2009 | Praxishygiene

Dokumentation nach MPG: Praktische und einfache Umsetzung mit dem MPG-Kasten

Das Medizinproduktegesetz (MPG) wurde entworfen, um die Qualität der Medizinprodukte (MP) zu sichern und den Patientenschutz zu gewährleisten. Verantwortlich für diese Anforderungen ist vor allem der Hersteller, der sicherstellen muss, dass jedes Medizinprodukt in puncto Wirksamkeit, Sicherheit und Qualität dem Gesetz entspricht. Erst dann bekommen die Verbrauchs- bzw. Füllungsmaterialien eine CE-Kennzeichnung und dürfen in Praxen verwendet werden.  

Warum müssen die MP dokumentiert werden?

Der Zahnarzt ist im Rahmen dieses Gesetzes zwar nur als Anwender von MP betroffen. Dennoch ist er verpflichtet, eine ausführliche und konstante Dokumentation seiner verwendeten Materialien zu führen. Die Medizinprodukte müssen über ihre Chargennummer bis zurück zum Hersteller verfolgt werden können.  

 

Beispiel

Werden gesundheitliche Bedenken, Materialfehler oder auch Herstellungsfehler - zum Beispiel eine Luftblase in Keramikblöcken für Inlays - seitens des Herstellers formuliert, kann anhand der Dokumentation im MPG-Kasten das fehlerhafte Produkt gefiltert und entsprechende Maßnahmen können eingeleitet werden (zum Beispiel Restbestand der Charge an Hersteller zurücksenden und die betroffenen Patienten für einen Austauschtermin einbestellen.)  

 

Wichtig hierfür ist auch die Erfassung in den Patientenunterlagen, nicht nur für das MPG. Auch für zukünftige Arbeiten im Bereich des Zahnersatzes oder einer Füllungstherapie spart man Zeit, weil man auf Füllungsmaterialien und Zahnfarben zurückgreifen kann.  

 

Diese Rückverfolgung funktioniert natürlich auch in umgekehrter Reihenfolge. Stellen Sie in Ihrer Praxis bei der Verwendung eines Medizinprodukts einen Fehler in der Qualität fest, dann können Sie mit der Chargennummer den Hersteller informieren, der seinerseits dann Maßnahmen ergreift.  

Wie sieht der Aufbau eines MPG-Kastens aus?

Es gibt gute, aber auch sehr teure Systeme, um die Chargennummern einzuscannen und diese in der Praxissoftware - einem bestimmten Patienten zugeordnet - zu speichern. Gerade kleinere Praxen suchen eine weniger kostenintensive Lösung für die gesetzlichen Anforderungen. Wir stellen Ihnen heute den MPG-Kasten vor: Er besteht aus einem stabilen Kasten (beispielsweise aus Plastik), einzelnen Kartonkarten und Registerkarten. Die Größe sollten Sie nach der Anzahl Ihrer Materialien und dem zur Verfügung stehenden Stauraum auswählen. Empfehlenswert ist DIN A5. Bei dieser Größe nimmt der Kasten nicht viel Raum in Anspruch und es ist genügend Platz für Ihre Eintragungen.