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05.07.2010 | Praxisausstattung

Was muss im Betriebsverbandkasten enthalten sein?

Ein kleiner Unfall ist schnell passiert - umso besser, wenn im Betrieb genauso schnell Erste Hilfe geleistet werden kann. Nach den geltenden Arbeitsschutzvorschriften muss die Zahnarztpraxis das erforderliche Erste-Hilfe-Material bereithalten, um Verletzten umgehend medizinisch helfen zu können. Der Verbandkasten ist dabei die zwingende Mindestausstattung. Was dieser nach den neu überarbeiteten Normen enthalten muss und wie er zu verwalten ist, erfahren Sie im vorliegenden Beitrag.  

Die Standorte von Verbandkästen

Mit Verbandkästen können sowohl bewegliche Behältnisse, die meist aus Plastik oder Metall bestehen, als auch unbewegliche Kästen oder Behälter, die Verbandmaterial enthalten, gemeint sein. Damit unbewegliche Verbandkästen von jedem schnell aufgefunden werden können, werden ihre jeweiligen Standorte in der Regel ausreichend groß und leicht erkennbar gekennzeichnet. Das Standardsymbol für einen solchen Erste-Hilfe-Standort ist ein weißes Kreuz auf grünem Grund. Der Standort des Verbandkastens muss allen Beschäftigten bekannt und der Verbandkasten jederzeit zugänglich sein. Ist dies nicht der Fall, ist der Standort mit einem lang nachleuchtenden Erste-Hilfe-Piktogramm zu kennzeichnen.  

Welcher Verbandkasten ist der richtige für Ihre Praxis?

Es gibt einen „kleinen“ und einen „großen“ Verbandkasten. Beide unterscheiden sich nur nach der Menge des darin enthaltenen Erste-Hilfe-Materials. Ein „großer“ entspricht dabei zwei „kleinen“ Verbandkästen - ihre Inhalte sind nach DIN 13157 (klein) und DIN 13169 (groß) geregelt. Gemäß den Vorgaben der Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 richtet sich die Anzahl der Verbandkästen nach der Anzahl der gleichzeitig anwesenden Beschäftigten. Für bis zu 20 versicherte Mitarbeiter ist ein kleiner Verbandkasten ausreichend.  

 

Wichtig: Ein Kfz-Verbandkasten (DIN 13164) ist nicht für den betrieblichen Einsatz konzipiert und deshalb als Alternative nicht erlaubt. Nach Aussagen der Zahnärztekammern Westfalen-Lippe und Baden-Württemberg kann er aber mit fehlendem Verbandmaterial nach DIN 13157 C ergänzt werden.  

Was ist neu im Verbandkasten?

Auf der Basis des aktuellen Unfallgeschehens wurden im November 2009 die Normen überarbeitet. Neu in den Betriebsverbandkasten gehören Kälte-Sofortkompressen, die ohne Vorkühlung bei Prellungen, Zerrungen und Verstauchungen helfen. Außerdem sind Pflasterstrips (25 mm x 72 mm) in der Anzahl 8 und ein Verbandpäckchen (DIN 13151 - K) hinzugekommen. Auf einige andere Materialien wird dagegen jetzt ganz (zum Beispiel das Verbandtuch DIN 13152 BR) oder teilweise (zum Beispiel Verbandpäckchen nach DIN 13151 - G oder Vliesstoff-Tücher) verzichtet. Zum Inhalt eines jeden Verbandkastens gehört eine Anleitung zur Ersten Hilfe (Plakat oder Broschüre), die bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft bezogen werden kann.