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01.08.2006 | Patientenkommunikation

Schwangere Frauen in der Zahnarztpraxis: Besondere persönliche Fürsorge erforderlich!

Die Behandlung von Schwangeren erfordert ein besonderes Maß an Fürsorge. Daher zeigen wir in diesem Beitrag auf, wie Sie sich in Ihrer Praxis optimal auf diese Patientengruppe einstellen können.  

Frage nach eventueller Schwangerschaft nicht vergessen!

Um Kenntnis über eine etwaige Schwangerschaft zu erhalten, empfiehlt es sich, Patientinnen im entsprechenden Alter die Frage nach einer Schwangerschaft zu stellen. Auf dem Anamnesebogen sollte diese Frage selbstverständlich standardmäßig vertreten sein, damit bei Neupatientinnen dieser Punkt abgeklärt werden kann.  

 

Liegt eine Schwangerschaft vor, so kann ein spezieller Schwangeren-Anamnesebogen verwendet werden. Ein Muster können Sie sich in unserem Online-Service (www.iww.de, aktuelles Kennwort siehe Titelseite) unter der Rubrik „Patienteninformationen“ aufrufen. Zusätzlich halten wir dort ein Ablaufschema zur Schwangerenprophylaxe für Sie bereit.  

 

Vor einer Röntgenaufnahme müssen Frauen im gebärfähigen Alter immer gefragt werden, ob eine Schwangerschaft besteht bzw. bestehen könnte. Bei bestehender oder nicht auszuschließender Schwangerschaft ist die Dringlichkeit der Röntgenuntersuchung besonders kritisch zu prüfen (§ 23 Abs. 3 Röntgen-Verordnung).  

Rückenlage kann zu Problemen führen