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05.05.2011 | Kinderzahnheilkunde - Teil 4

Besondere Fälle bei der Kinderbehandlung

von Sebastian Knop, Zahnarzt und Hypnotherapeut (DGH), Dortmund

Bei der Kinderbehandlung gibt es oft Fälle, die nicht zum Alltag in der Praxis gehören, aber immer wieder vorkommen können. Einige der Fälle werden in diesem Artikel mit ganz praktischen Handlungsanleitungen erläutert.  

Der Kreuzbiss

Der Fall: Die vierjährige Chiara kommt zur zahnärztlichen Untersuchung. Dabei wird festgestellt, dass sie einen Kreuzbiss hat. Wann ist der richtige Zeitpunkt zur kieferorthopädischen Behandlung?  

 

Der Kreuzbiss an sich ist nichts Außergewöhnliches - zu beachten ist jedoch der Zeitpunkt der kieferorthopädischen Intervention. Wer selbst nicht kieferorthopädisch tätig ist, sollte Kinder grundsätzlich zur Abklärung eines Behandlungsbedarfs zum Kieferorthopäden überweisen. Meist wird man dies tun, wenn das Kind neun bis zehn Jahre alt ist - je nach Entwicklungsstand des Wechselgebisses.  

 

Eine Ausnahme stellt der Kreuzbiss dar, der so früh wie möglich behandelt werden sollte. Als ideal gilt eine Behandlung im Alter von vier bis sechs Jahren, sofern das Kind ein kieferorthopädisches Gerät akzeptiert. Diese Frühbehandlung spart eine deutlich aufwendigere spätere Behandlung und senkt so erheblich die Kosten. Insofern sollte die Kontrolle des Bisses bei der 01-Untersuchung immer dazugehören.  

Die Apexifikation