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· Fachbeitrag · Kassenabrechnung

Indirekte Unterfütterungen: Wann berechne ich die BEMA-Nr. 100d und wann die Nr. 100e bzw. 100f?

| FRAGE: „Wir sind unsicher beim Ansatz der Gebührennummern für indirekte Unterfütterungen. Im BEMA stehen dafür ja die Nrn. 100d, 100e und 100f zur Verfügung. Wann ist welche Ziffer berechnungsfähig?“ |

 

Antwort: Die BEMA-Nrn. 100d, 100e und 100f enthalten als Leistung alle eine indirekte und vollständige Unterfütterung. Indirekt bedeutet, in der Praxis wird abgeformt und das Labor stellt die Prothese durch eine vollständige Unterfütterung wieder her. Der Unterschied liegt in der Art der Unterfütterung, der funktionellen Randgestaltung. Dabei ist wie folgt zu unterscheiden:

 

  • Eine vollständige indirekte Unterfütterung ohne Funktionsrandgestaltung wird immer nach BEMA-Nr. 100d berechnet ‒ egal wie viel Zähne die Prothese ersetzt. (Achtung: Unterfütterungen von Interimsprothesen immer genehmigen lassen!)