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01.01.2006 | Fortbildung

Wie kalkuliert man Prophylaxe-Leistungen?

„Die Kalkulation von Leistungen ist doch Chefsache.“ – Das werden viele Praxismitarbeiterinnen denken, wenn sie diese Überschrift lesen. Das stimmt auch. Aber je verantwortungsvoller die Position einer Praxismitarbeiterin ist, um so eher muss sie sich auch um die betriebswirtschaftlichen Belange der Praxis kümmern. Dies gilt nicht nur für die Verwaltungshelferin oder Praxismanagerin, sondern auch für die Mitarbeiterin im Prophylaxebereich.  

Warum ist die Kalkulation so wichtig?

Eine Zahnarztpraxis kann nur dann erfolgreich sein, wenn sie nach betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen geführt wird. Deshalb muss sich jede Leistung „rechnen“, die eine Praxis ihren Patienten anbietet. Wie bereits in der November-Ausgabe von „Praxisteam professionell“ berichtet, sollte die durch eine Praxismitarbeiterin erbrachte Prophylaxebehandlung einem Patienten mit einem Stundensatz von 90 bis 120 Euro berechnet werden.  

 

Natürlich ist es primär die Aufgabe des Zahnarztes oder seines Steuerberaters, eine genaue Kalkulation zu erstellen. Dem Steuerberater fehlen meistens die Detailkenntnisse für eine qualifizierte Berechnung. Also führen viele Praxen lediglich eine Grobkalkulation durch. Und die kann stimmen – oder auch nicht. Dies ist mit ein Grund für die unterschiedlichen Preise von Prophylaxeleistungen in den Zahnarztpraxen.  

 

Manche Praxen kalkulieren eher großzügig und verlangen deshalb für die Prophylaxeleistungen gutes Geld. Solche Praxen haben aber auch häufig Schwierigkeiten, ihr Prophylaxeangebot gegenüber den Patienten zu vertreten. Die Gefahr dabei ist: Die Patienten fühlen sich übervorteilt und gehen davon aus, dass das Preis-Leistungs-Verhältnis in dieser Praxis auch in anderen Bereichen nicht stimmt.