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01.12.2007 | Fortbildung

Kleine Wissensauffrischung zum Röntgen

Röntgenaufnahmen sind ein wesentlicher Bestandteil der zahnärztlichen Diagnostik. Die aktuelle Röntgenverordnung vom 1. Juli 2002 regelt die Anwendung von Röntgenstrahlung in der Zahnmedizin. Der aktuelle Text muss in der Praxis vorhanden sein. Er ist in den KZVen oder bei den Kammern, auch im Internet, erhältlich.  

 

Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärzte

Der Zahnarzt mit deutschem Staatsexamen verfügt automatisch über eine „Fachkunde im Strahlenschutz“, muss jedoch die Kenntnisse alle fünf Jahre durch die Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten – zertifizierten – Kurs erneuern. Anderenfalls muss die gesamte Fachkunde neu erworben werden.  

 

Der Praxisinhaber ist als Gerätebetreiber auch gleichzeitig „Strahlenschutzverantwortlicher“ und für die Umsetzung der Röntgenverordnung verantwortlich. Ein angestellter Zahnarzt oder Assistent kann vom Praxisinhaber zum „Strahlenschutzbeauftragten“ ernannt werden, nicht jedoch die Mitarbeiterin oder gar Auszubildende. Der Zahnarzt darf Röntgenaufnahmen anordnen und durchführen.