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05.05.2011 | Der aktuelle Fall aus der Verwaltung

Darf ein Patient Werbung in Ihrem Wartezimmer auslegen?

Es gibt Praxen, die in ihren Wartezimmern Infoblätter, Werbezeitschriften und Produktinformationen auslegen. Zwangsläufig ist es schwierig, dort den Überblick zu behalten und regelmäßig auszusortieren. Immer wieder passiert es, dass die Flyer vom Zirkus noch Wochen nach der Veranstaltung im Wartezimmer liegen. Andere Praxen lehnen jede Form von Fremdwerbung in ihren Räumen ab. Diese stoßen allerdings schon mal auf Unverständnis bei den Menschen, die das Wartezimmer als „Werberaum“ nutzen möchten.  

 

Der Fall

Herr Langner - ein langjähriger Patient - hat sich als Malermeister selbstständig gemacht. Sie kennen ihn schon lange und mögen ihn, weil er ein netter und verbindlicher Patient ist. Er achtet auf Ästhetik und lässt sich bei Bedarf hochwertig versorgen. Er fragt nun an der Rezeption, ob er seine Flyer in Ihrem Wartezimmer auslegen darf, da sein neuer Betrieb vor Ort noch unbekannt ist und er alle Wege der Kundenakquise nutzen möchte.  

Warum eigentlich nicht?

Es gibt gute Gründe, die Praxis frei von Fremdwerbung zu halten. Wenn es Ihr Ziel ist, den Patienten in einer entspannten und ruhigen Atmosphäre zu behandeln, dann müssen Sie diesen Aspekt bedenken. Die Menschen sind heute fast überall von Werbung umgeben. Viele fühlen sich gestört und von diesen nicht selbst gewählten Reizen überflutet. Auf den Straßen hängen Plakate, im Radio sowie Fernsehen wird viel Werbung gesendet und das Internet ist voll davon. Jeder hat schon einmal einen lästigen Werbeanruf erhalten und fast täglich kommt Werbepost - da kann es schon eine Wohltat sein, wenn die Praxis eine kleine werbefreie „Oase“ ist.  

Den Patienten nicht verärgern!

Dennoch ist die Bitte des Patienten nachvollziehbar. Sie spüren, dass Sie ihn sehr enttäuschen, wenn Sie ihm seine Bitte abschlagen müssen. Deshalb ist es wichtig, wie Sie es ihm sagen. Vielen Mitarbeiterinnen fällt es leichter, wenn Sie dem Patienten sagen können, dass sie es nicht persönlich zu verantworten haben. „Unser Chef möchte nicht, dass wir Flyer oder Werbung in unserem Wartezimmer auslegen. Tut mir leid“. Ein solcher Satz ist eindeutig, ist aber eine klassische Abfuhr. Andere Mitarbeiterinnen nehmen die Flyer entgegen, legen diese ins Wartezimmer und werfen sie, sobald der Patient die Praxis verlassen hat, weg. Dieses Vorgehen ist äußerst unfair. Bedenken Sie, dass das Verhältnis zum Patienten auf Vertrauen basiert. Vertrauen braucht Ehrlichkeit, um dauerhaft bestehen zu können. Der Patient musste in die Erstellung seines Werbematerials einiges investieren. Es ist eindeutig nicht in seinem Interesse, wenn dieses entsorgt wird. Es bleibt Ihnen im Grunde nichts anderes übrig, als dem Patienten nett, aber ehrlich zu sagen, dass Sie seiner Bitte nicht nachkommen können. Erklären Sie ihm aber, dass es nichts mit seinem Angebot zu tun hat, sondern dass Sie es generell nicht machen, weil Sie Ihre Praxis als werbefreien Ort gestalten.  

Keine Regel ohne Ausnahmen?

Eigentlich legen Sie ja keine Werbung aus. Aber Herr Langner ist so sympathisch, dass Sie bei ihm gerne eine Ausnahme machen würden. Wie aber wollen Sie dann damit umgehen, wenn Frau Meier einen Friseursalon eröffnet oder Herr Schmidt sich als Steuerberater selbstständig macht? Beide haben in Ihrem Wartezimmer die Flyer des Malermeisters gesehen und möchten ebenfalls Flyer bei Ihnen auslegen. In diesem Fall können Sie schlecht sagen, dass Sie für Herrn Langner eine Ausnahme gemacht haben, weil er so sympathisch ist.  

Kreative Lösungen suchen

Sagen Sie dem Patienten nett aber unmissverständlich, dass Sie seine Werbung nicht auslegen werden. Überlegen Sie aber auch, ob es eine Möglichkeit gibt, ihm trotzdem zu mehr Bekanntheit zu verhelfen. Müsste Ihr Wartezimmer neu gestaltet werden? Ist die Wandfarbe an der Rezeption nicht mehr so attraktiv? Fragen Sie den Malermeister, ob er eine schöne Gestaltungsidee hat. Vereinbaren Sie einen guten Preis und bringen Sie ein Schild an - wie zum Beispiel „Dieser Raum wurde gestaltet von Malermeister Langner (Adresse, Telefon)“. Wahrscheinlich wird die Veränderung einigen Patienten auffallen. Wenn diese nachfragen, können Sie Herrn Langner im Gespräch lobend erwähnen und so eine Empfehlung aussprechen.  

Fazit