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03.09.2009 | Behandlungsassistenz

Konstanzaufnahmen beim digitalen Röntgen: Das sollten Sie beachten!

Unter einer Konstanzaufnahme versteht man die Qualitätssicherung der Filmaufnahmen. Da nicht nur Bedienungsfehler, sondern auch fehlerhafte Geräte zu einer minderwertigen Qualität - bis hin zu nicht diagnostizierbaren Bildern - führen, werden beim digitalen Röntgen das Röntgengerät, der Bildempfänger, ggf. das Auslesegerät, der Computer und der Monitor geprüft. Die Prüfintervalle sind vom Gesetz vorgegeben. Dieser Beitrag zeigt auf, wie Sie eine optimale Qualität der Aufnahmen erzielen und erhalten können.  

Die Abnahme- und die Sachverständigenprüfung

Erforderlich wird eine Abnahmeprüfung bei einer Neuanschaffung sowie bei Reparaturen, die Auswirkungen auf die Bildqualität haben. Durchzuführen ist sie vom Hersteller oder vom Lieferanten. Dabei werden die sogenannten Ur-Aufnahmen angefertigt, die für die späteren Konstanzaufnahmen als Vergleich dienen. Die Aufzeichnungen sind für die Dauer des Betriebs und bis mindestens zwei Jahre nach der nächsten Abnahmeprüfung aufzubewahren. Die Sachverständigenprüfung wird spätestens alle fünf Jahre von einem Sachverständigen durchgeführt und enthält die stichprobenartige Kontrolle und Nachmessung der Abnahmeprüfung. Dabei wird festgehalten, ob ein ausreichender Strahlenschutz vorhanden ist.  

Die Konstanzprüfung

Beim digitalen Röntgen entfällt die Entwicklung in der Dunkelkammer mit der Dunkelkammerleuchte, stattdessen müssen Sie sehr viel Wert auf die korrekte Bildwiedergabe am Computerbildschirm legen. Zu prüfen sind jedoch nur die Bildschirme, die zur Auswertung der Röntgenbilder verwendet werden. Dabei müssen die Helligkeit, der Kontrast und die Geometrie den Vorlagen entsprechen. Dafür wurde ein spezielles Testbild - das SMPTE-Testbild - entwickelt. Oft zeigt der Rechner dieses automatisch, wenn der Computer hochgefahren wird. Verantwortlich für die Prüfung ist der Strahlenschutzbeauftragte. Die Maßnahme selbst können auch die Mitarbeiterinnen durchführen.  

 

Die Grauwertbestimmung: Die Grauwertwiedergabe des Monitors muss täglich vor Arbeitsbeginn vorgenommen werden. Im Testbild befinden sich verschieden kleine Quadrate. In der unteren Reihe muss mit bloßem Auge gut erkennbar sein, dass das 5-Prozent-Graufeld im 0-Prozent-Feld und das 95-Prozent-Graufeld im 100-Prozent-Feld ist. Falls das nicht der Fall ist, müssen Sie die Raumbeleuchtung und/oder die Bildschirmneigung überprüfen und ggf. so anpassen, dass Sie den Ausgangszustand der Abnahmeprüfung wieder erreichen.