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04.03.2011 | Behandlungsassistenz

Abrechnung unbenutzter Reserve-Implantate

Frage: „Im Beitrag ´Implantologische Assistenz, Teil 1: Jeder im Team muss seine Aufgabe kennen!´ in ´Praxisteam professionell´ Nr. 11/2010 empfehlen Sie, ein Reserve-Implantat bereitzulegen und dieses an den Hersteller zurückzugeben, wenn es nicht benötigt wurde. So machen wir es in der Praxis auch. Unsere Fragen: Können wir die Kosten für die Rücksendung dem Patienten in Rechnung stellen? Hat ein privat versicherter Patient eine Möglichkeit, diese Kosten erstattet zu bekommen?“  

 

Antwort: Ja, Sie können die Rücksendung abrechnen. Mit der Erstattung kann es - je nach Versicherung - trotz Begründung Probleme geben. In den meisten Fällen trägt der Patient dann die Kosten. Je nach Aufklärungsintensität ist er aber damit einverstanden, weil er die Notwendigkeit dieser Maßnahme erkennt. Alternativ können Sie daraus natürlich eine kostenlose Serviceleistung machen, die dann auch gegenüber dem Patienten erwähnt wird. Es kann auch versucht werden, eine Absprache zwischen Implantathersteller und Praxis zu treffen, dass die Bereitstellung und Abholung des unbenutzten Implantats vom Hersteller nicht berechnet wird. Die Patienten werden nicht belastet. Sollte es dennoch gewünscht sein, besteht auch die Möglichkeit, den Hebesatz entsprechend zu erhöhen statt Portokosten in Rechnung zu stellen.  

 

Quelle: Ausgabe 03 / 2011 | Seite 19 | ID 142810