Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

04.12.2009 | Ausbildung, Teil 4

Ein lückenloses Berichtsheft dokumentiert und fördert die Qualität der Ausbildung

„Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildung zu führen. Der Ausbildende hat das Berichtsheft regelmäßig durchzusehen.“ So lautet § 6 der Ausbildungsverordnung für Zahnmedizinische Fachangestellte. Das ordnungsgemäße Führen und Vorzeigen des Berichtshefts gehört zu den Pflichten einer Auszubildenden. Der Ausbilder seinerseits ist zur regelmäßigen Kontrolle verpflichtet und muss die Auszubildende zur ordnungsgemäßen Führung des Berichtshefts anhalten.  

Was beinhaltet das Berichtsheft?

Zu Beginn ihrer Ausbildung erhält die Auszubildende ihr Berichtsheft. Sein Aufbau orientiert sich an der sachlichen und zeitlichen Gliederung des Ausbildungsrahmenplans und enthält Berufsbildpositionen, Felder für knappe Eintragungen sowie Spalten für die Unterschriften des Ausbildenden und der Auszubildenden. In der Regel genügen stichpunktartige Eintragungen der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten mit entsprechenden Zeitangaben in den vorgegebenen Rubriken. Sie sollten bei wichtigen oder schwierigen Themen durch kurze Berichte ergänzt werden.  

 

Für die Gestaltung des Berichtshefts gibt es keine vorgeschriebene Form. Zum besseren Verständnis der Lehrinhalte können auch Skizzen, Tabellen oder Zeichnungen eingefügt werden. Die zeitliche Gliederung lässt Abweichungen zu, allerdings bleibt zu beachten, dass die bis zur Zwischenprüfung geforderten Lehrinhalte bis zu diesem Zeitpunkt erlernt und auch eingetragen sein müssen. Am Ende der Ausbildung muss dann der vollständige Nachweis erbracht sein.  

Welchen Nutzen verspricht ein Berichtsheft?

Die Praxis zeigt, dass man über den Nutzen des Berichtshefts geteilter Meinung sein kann. Werden die darin enthaltenen Berufsbildpositionen des Ausbildungsrahmenplans lediglich nacheinander abgehakt, ist der Nutzen fraglich. Der Sinn liegt vielmehr darin, die aktuell erlernten Tätigkeiten und Ausbildungsinhalte zu überdenken und mit eigenen Worten zu beschreiben. Wird das Erlernte anschließend vertieft und schriftlich fixiert, kann es später nachvollzogen werden.  

 

Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung