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04.03.2011 | Ausbildung

Einmal Azubi, immer Azubi? - So gelingt der Übergang in die reguläre Beschäftigung

Es gibt - nicht nur unter den Auszubildenden - das weit verbreitete Vorurteil, dass es kaum möglich sei, den Azubi-Status abzulegen, wenn man nach der Abschlussprüfung in der gleichen Praxis bleibt. In diesem Beitrag zeigt Ihnen „Praxisteam professionell“ - PPZ - auf, wie der Übergang vom Ausbildungsstatus zu einer „vollwertigen“ Mitarbeiterin gelingen kann.  

Verschiedene Strategien von Anfang an

Die Zahnarztpraxis verfolgt meist eine spezielle Strategie, wenn es um die Ausbildung von Fachkräften geht. Entweder bildet sie eine oder mehrere Auszubildende aus, wobei von vornherein feststeht, dass die Übernahme nach der Prüfung unwahrscheinlich ist. Dahinter steht die Überzeugung, dass es wichtig ist, jungen Menschen eine Chance auf eine Ausbildung zu geben und genügend Fachkräfte für den Arbeitsmarkt auszubilden. Außerdem haben die Auszubildenden feste Aufgaben und unterstützen das Team bei überschaubaren Personalkosten.  

 

Oder die Praxis bildet gerne für den eigenen Bedarf aus. Sie empfindet das Ausbilden als eher anstrengend - was vielleicht daran liegt, dass sie sich sehr viel Mühe mit einer umfassenden Ausbildung gibt. Von dieser Mühe möchte sie dann gerne langfristig profitieren, indem sie die Mitarbeiterin noch viele Jahre beschäftigt.  

Gehen oder bleiben?

Laut § 12 des Berufsbildungsgesetzes darf der Ausbilder nicht bereits zu Beginn der Ausbildung verkünden, dass Auszubildende übernommen werden. Er kann lediglich die unverbindliche Aussicht auf Übernahme stellen. Eine rechtswirksame Übernahme kann erst sechs Monate vor Ausbildungsende vereinbart und schriftlich festgehalten werden. Mit der Übernahme in die ursprüngliche Ausbildungspraxis gibt es einen neuen Arbeitsvertrag, der befristet oder unbefristet sein kann.  

 

Merke!

Im Lebenslauf sieht es immer positiver aus, wenn man von seinem Ausbildungsbetrieb übernommen wurde. Denn das zeigt, dass man eine wichtige Mitarbeiterin ist. Nur die Ausbildungspraxis kann genau einschätzen, was die Mitarbeiterin kann und leistet. Schließlich hatte man drei Jahre Zeit, ihre Fortschritte zu begleiten und ihren Einsatz vor Ort mitzuerleben.