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01.03.2007 | Arbeitssicherheit

Der BuS-Dienst – was ist das, braucht man ihn überhaupt und was ist zu beachten?

Der Zahnarzt als Arbeitgeber trägt immer auch die Verantwortung für den Arbeitsschutz und die Sicherheit seines Teams. Nicht nur der Gesetzgeber fordert dies – eine sichere Arbeitsumgebung ist auch Grundvoraussetzung für motiviertes Arbeiten. Um dies zu erreichen, ist die Mitwirkung aller in der Praxis Beschäftigten erforderlich. Aus dem Arbeitsschutzgesetz ergibt sich die Forderung, eine Gefährdungsanalyse durchzuführen und zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Durch die Unfallverhütungsvorschrift BGV A 2 wird der Praxisinhaber verpflichtet, seine Praxis betriebsärztlich und sicherheitstechnisch betreuen zu lassen.  

 

Um diese Betreuung effektiv durchführen zu können, hat die Bundeszahnärztekammer ein Modell ins Leben gerufen, bei dem der Praxisinhaber die zentralen Aufgaben wahrnimmt. Seit Ende 2005 ermöglicht die neue BGV A2 diese Betreuungsform – den BuS-Dienst („Betriebsärztlicher und sicherheitstechnischer Betreuungsdienst“).  

 

Er wird im Einvernehmen mit der Berufsgenossenschaft von den Zahnärzten und der Kammer in der Praxis selbst durchgeführt. Derzeit wird der BUS-Dienst als Betreuungskonzept zum Beispiel von den Landeszahnärztekammern Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Nordrhein und Westfalen-Lippe angeboten. Dabei wird der Zahnarzt als Verantwortlicher für seine Praxis zunächst selbst in einer Fortbildungsveranstaltung der Zahnärztekammer geschult. Er kann dann von den Mitarbeiterinnen eine Sicherheitsbeauftragte benennen. Deren Aufgaben sind:  

 

  • Sie soll sich vom Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen überzeugen.
  • Vorgefundene Mängel sind dem Zahnarzt zu melden.
  • Sie gibt Hinweise und Empfehlungen zur Beseitigung von Gefahren und Sicherheitsmängeln.
  • Sie informiert ihre Kollegen über Fragen des Arbeitsschutzes.