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· Fachbeitrag · Privatliquidation

Zuzahlung von GKV-Patienten bei dentinadhäsiven Rekonstruktionen: Was ist zu beachten?

von Ute Blank, Fachwirtin für Zahnärztliches Praxismanagement, Bielefeld

| In der Zahnarztpraxis Dr. Lücke muss ein gesetzlich versicherter Patient bei einer Versorgung mit einer dentinadhäsiven Rekonstruktion Zuzahlungen leisten. Dr. Lücke nennt seinen Patienten je nach Größe der Füllung und Schwierigkeit einen Zuzahlungspreis zwischen 40 und 100 Euro. Die Mitarbeiterin lässt die Patienten vor Beginn der Behandlung die Vereinbarung über Mehrkosten bei Füllungstherapie gemäß § 28 Abs. 2 S. 4 SGB V unterschreiben. Seit der Einführung der neuen GOZ steht die analoge Berechnung dieser Leistung nicht mehr zur Verfügung. Wie ist jetzt zu verfahren? |

Was gilt für die Abrechnung nach der neuen GOZ?

Mit Inkrafttreten der neuen GOZ zum 1. Januar 2012 steht die analoge Berechnung einer dentinadhäsiven Rekonstruktion nicht mehr zur Verfügung, da die Füllung in Adhäsivtechnik in der neuen GOZ als Leistung beschrieben ist. Das Präparieren einer Kavität und die Restauration mit Kompositmaterialien in Adhäsivtechnik (Konditionieren) finden sich in den GOZ-Nrn. 2060 (einflächig), 2080 (zweiflächig), 2100 (dreiflächig) und 2120 (mehr als dreiflächig) - gegebenenfalls einschließlich Mehrschichttechnik und Polieren in derselben Sitzung sowie gegebenenfalls einschließlich Verwendung von Inserts.

 

Berechnungsfähig sind die genannten GOZ-Nummern: 1 x je Füllung, für alle Füllungen mit Adhäsivtechnik, im Front- und im Seitenzahnbereich, die GOZ-Nr. 2060 für den retrograden Verschluss in Adhäsivtechnik, auch für die erweiterte Fissurenversiegelung. Die Stiftverankerung einer Füllung ist nicht mehr im Leistungskatalog der neuen GOZ enthalten, daher ist eine Analogberechnung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ möglich. Nicht berechnungsfähig sind die genannten GOZ-Nummern: neben den GOZ-Nrn. 2200 bis 2220 (Krone/Teilkrone), für die Abdeckung auf einer Implantatkrone/einem Implantatbrückenanker, neben der GOZ-Nr. 2197 (Adhäsive Befestigung), für Füllungsmaterial.