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· BEMA & GOZ

Nachbehandlungen und Kontrollen ‒ welche Position ist wann anzusetzen?

Bild: ©bravissimos - stock.adobe.com

| FRAGE: Die unterschiedlichen Nachbehandlungen und Kontrollen zu vorangegangenen Leistungen bereiten uns Schwierigkeiten. Können Sie uns helfen, um da gut durchzusteigen?“ |

 

Antwort: Tatsächlich kommen bei Nachbehandlungen einige Positionen zusammen. Auch in diesem Bereich werden wieder die unterschiedlichen Abrechnungsbestimmungen im BEMA und in der GOZ deutlich. Zu den verschiedenen Abrechnungsbereichen haben wir folgende Übersicht erstellt:

 

Chirurgie
BEMA
GOZ
  • Wundkontrolle ohne Behandlung

3290

Nachbehandlungen wie

  • Wundsäuberung (keine Revision),
  • Tamponieren,
  • Erneuerung einer Drainage,
  • Fäden entfernen oder
  • Tamponaden oder Verbände entfernen.

 

38 (N)

je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

 

3300 je OP-Gebiet

Nachbehandlung wie

  • Wundrevision,
  • Entfernung nekrotischen Gewebes oder
  • Erneuerung einer Naht.

 

46 (XN) je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

 

3310 je OP-Gebiet + Material

Nachbehandlung wie

  • Stillung einer übermäßigen Blutung in getrennter Sitzung oder

 

36 (Nbl1) je OP-Gebiet

 

3050 je OP-Gebiet

  • Stillung einer übermäßigen Blutung in gleicher Sitzung.

37 (Nbl2) je OP-Gebiet

3060 je OP-Gebiet

Nachbehandlung wie

  • Entfernen von Fäden und Klammern.

 

2007 je OP-Gebiet

 

Ä2007 je OP-Gebiet