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· Fachbeitrag · Abrechnungsprobleme lösen

Abrechnungsfragen aus der Praxis ‒ Teil 82

| Immer wieder stellen Leser von PPZ Fragen zu Abrechnungsproblemen. Zwei davon werden nachfolgend beantwortet. |

Patient wünscht alle acht Wochen eine PZR ‒ was tun?

FRAGE: „Wir haben in unserer Praxis einen privat versicherten Patienten, der gerne alle acht Wochen zur PZR kommen möchte. Haben Sie Erfahrungen damit, ob dies von den Versicherungen toleriert wird? Sollte ich einen entsprechenden HKP erstellen und eine Bestätigung einholen?“

 

ANTWORT: Es gibt keine zeitliche Beschränkung bei der Berechnung der GOZ-Nr. 1040. Erfahrungsgemäß enthalten die Versicherungsverträge jedoch Einschränkungen wie z. B. zweimal im Jahr. Darauf sollte man den Patienten in diesem Fall hinweisen. Eine schriftliche Vereinbarung ist im Hinblick auf zu erwartende Erstattungsprobleme empfehlenswert. Wie bei jeder anderen Behandlung entscheidet der Behandler, ob eine medizinische Notwendigkeit vorliegt oder nicht. Ist diese gegeben, können Sie hier entsprechend begründen.