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· Fachbeitrag · Abrechnungsprobleme lösen

Abrechnungsfragen aus der Praxis - Teil 58

von Ute Blank, Fachwirtin für Zahnärztliches Praxismanagement, Sassenberg

| Immer wieder erreichen uns Fragen zu Abrechnungsproblemen in der Zahnarztpraxis. Heute geben wir Ihnen unter anderem Antworten auf Ihre Fragen zur Abrechnung einer Regelversorgung für Teilkronen und der EKR eines Inlays. Außerdem müssen Erstattungsprobleme bei der PZR mit den richtigen Argumenten nicht sein. |

Regelversorgung für Teilkronen

Frage: „Wir diskutieren gerade die Regelversorgung für Teilkronen. Was ist denn nun richtig?“

 

 

Antwort: Der Festzuschuss 1.2 hat nur eine Zuordnung zur BEMA-Nr. 20c (metallische Teilkrone). Deshalb kann er dem Zahn 36 zugeordnet werden. Der Zahn 41 erhält die Festzuschüsse 1.1 sowie 1.3 und wird gleichartig nach GOZ-Nr. 2220 berechnet. Beide Provisorien sind nach BEMA-Nr. 19 zu berechnen. Schauen Sie mal bei der digitalen Planungshilfe der KZBV rein: Im Frontzahnbereich ist ein Befundkürzel „pw“ gar nicht möglich.