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· Fachbeitrag · Abrechnungsprobleme lösen

Abrechnungsfragen aus der Praxis - Teil 56

von Ute Blank, Fachwirtin für Zahnärztliches Praxismanagement, Sassenberg

| Immer wieder erreichen uns Fragen zu Abrechnungsproblemen in der Zahnarztpraxis. Heute geben wir Ihnen unter anderem Antworten auf Ihre Fragen zur Abrechnung einer direkten Teilunterfütterung und einer chirurgischen Kronenverlängerung sowie zum Ansatz von Festzuschüssen bei Erweiterung einer Prothese. |

Erstversorgung mit einem Implantat

Frage: „Eine schwierige Neuversorgung: Bei 23 und 26 sollen die Primärteleskope erhalten bleiben. Hinzu kommen neue Sekundärteleskope, eine neue Prothese und bei 13 zusätzlich ein Implantat mit Locator. Welche Festzuschüsse kann ich hier ansetzen und wie berechne ich dies?“

 

Antwort: Hier liegt eine Erstversorgung mit einem Implantat vor. Daher wird das Implantat bei 13 als fehlender Zahn gewertet. Der Patient erhält die Festzuschüsse 4.1, 2 x 6.10, 4.7 (23). Außerdem können Sie die BEMA-Nrn. 2 x 91d1/2 (23 und 26), 97ai, 98bi und für den Zahn 13 die GOZ-Nrn. 5030 sowie 5080 ansetzen. Bei nicht atrophiertem Oberkiefer gilt: 2 x GOZ-Nrn. 5100 und 5080 (23 und 26), 5030 und 5080 (13) sowie eine analoge Berechnung der Prothese.