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· Fachbeitrag · Abrechnungsprobleme lösen

Abrechnungsfragen aus der Praxis - Teil 48

von Ute Blank, Fachwirtin für Zahnärztliches Praxismanagement, Bielefeld

| In diesem Beitrag geben wir Ihnen Antworten auf Ihre Fragen von allgemeiner Relevanz, die wir in den vergangenen Wochen erhalten haben. |

Ist die Desinfektion der Zahnspange nicht abrechenbar?

Frage: „Meine private Krankenversicherung lehnt regelmäßig die Position ‚Desinfektion Zahnspange‘ aus dem Labor meines Kieferorthopäden ab. Das Labor hat 9,99 Euro berechnet. Dabei handelte es sich nicht um eine neue Spange. Die Versicherung schreibt: „Es ist selbstverständlich Voraussetzung, dass eine Arbeit (Krone, Zahnersatz, Zahnspange) im Dentallabor desinfiziert wird, um den Patienten und den Zahnarzt nicht zu gefährden. Diese Maßnahme ist mit den Herstellungskosten für zahntechnische Arbeiten abgegolten. Die zusätzliche Berechnung für die Desinfektion kann nicht anerkannt werden, weil diese Position bereits Bestandteil der eigentlichen Leistung ist.“ 

 

Antwort: Im Zusammenhang mit privaten zahnärztlichen Leistungen kann die BEB-Nr. 0732 (Desinfektion, je Vorgang) als zahntechnische Leistung in Ansatz gebracht werden. Damit dokumentiert man dem Patienten gegenüber auch den hohen Hygienestandard der Praxis. Die Bundeszahnärztekammer empfiehlt die Berechnung in ihrem GOZ-Kommentar: „Die Abdruckdesinfektion ist als zahntechnische Leistung nach § 9 berechnungsfähig.“ Sie sind aber verpflichtet, Ihren Patienten über mögliche Schwierigkeiten bei der Erstattung hinzuweisen (wirtschaftliche Aufklärungspflicht).