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· Fachbeitrag · Abrechnungsprobleme lösen

Abrechnungsfragen aus der Praxis - Teil 22

| Immer wieder erreichen uns Fragen zu Abrechnungsproblemen in der Zahnarztpraxis. In dieser Ausgabe geben wir Ihnen unter anderem Antworten auf Ihre Fragen zur Abrechnung der Einarbeitung von Teleskopen in Prothesen, zur Berechnung des Glättens einer Trennstelle und zum Ansatz einer Versorgung mit Wurzelstiftkappe. |

Versorgung mit Wurzelstiftkappe

Frage: „Eine vorhandene Primärkrone ist bis auf Gingiva-Niveau abgebrochen. Mein Chef möchte diesen Zahn mit einer Wurzelstiftkappe versorgen und in die vorhandene Prothese einarbeiten. Was kann ich berechnen?“

 

Antwort: Die Berechnung der Festzuschüsse regelt sich nach dem Befund. Bei einem Befund aus der Befundgruppe 4 ergeben sich die Festzuschüsse 4.8 und 6.2 oder 6.3. Die Versorgung stellt eine Regelversorgung dar und wird nach Bema-Nr. 90 und 100b berechnet. Bei einem Befund aus der Befundgruppe 3.1 oder 3.2 handelt es sich um eine gleichartige Versorgung, die nach den GOZ-Nrn. 5030, 5080 und 5260 berechnet werden muss. Der Patient erhält die Festzuschüsse 1.1 und gegebenenfalls 1.3, 1.4 oder 1.5, 6.2 oder 6.3.