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· Fachbeitrag · Abrechnungsprobleme lösen

Abrechnungsfragen aus der Praxis - Teil 19

von Ute Blank, Fachwirtin für Zahnärztliches Praxismanagement, Bielefeld

| Immer wieder erreichen uns Fragen zu Abrechnungsproblemen in der Zahnarztpraxis. In dieser Ausgabe geben wir Ihnen unter anderem Antworten auf Ihre Fragen zur Abrechnung eines Glasfaserstifts mit SDA-Rekonstruktion als endgültiger Versorgung, zum Ansatz der Materialien zur GOZ-Nr. 4025 sowie zur Abrechnung einer Prothesenreinigung. |

Adhäsive Befestigung einer Krone

Frage: „Wie berechne ich eine adhäsive Befestigung einer Krone bei einem Kassenpatienten?“

 

Antwort: Vor der Einführung der neuen GOZ wurde für eine adhäsive Wiederbefestigung einer Krone oder auch einer Brücke eine gleichartige Versorgung nach GOZ abgerechnet. Mit der neuen GOZ und der neuen GOZ-Nr. 2197 besteht die Möglichkeit, eine adhäsive Wiederbefestigung zu berechnen. Ob in Kombination dazu die Nr. 24a - oder für Brücken Nr. 95a/95b - in Ansatz zu bringen ist oder ob die GOZ-Nr. 2310 (5110) abgerechnet werden darf, muss noch (durch die KZBV) entschieden werden. Da die GOZ-Nr. 2197 eine eigenständige Position und keine Zuschlagsposition ist, könnten Sie sich bei der adhäsiven Wiederbefestigung einer Krone zum Beispiel für die Nr. 24a + GOZ-Nr. 2197 mit entsprechender Vereinbarung nach § 4 Abs. 5d BMV-Z bzw. § 7 Abs. 7 EKVZ entscheiden.