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· Fachbeitrag · Abrechnungs- und Behandlungsdokumentation

Abrechnen leicht gemacht mithilfe von Checklisten

von Daniela Kohler, Rottenburg am Neckar, www.za-ds.de

| Sicher kennen Sie das Problem: Bereits bei Behandlungsbeginn ist das Wartezimmer voll und es wird den ganzen Tag so sein. Eine Mitarbeiterin ist krank und Sie behandeln zeitgleich in zwei Behandlungszimmern. Während bei einem Patienten die Anästhesie wirkt, beraten Sie nebenan über Prophylaxe, Zahnersatz oder neueste Füllungstechniken. Die Prophylaxe-Assistentin ruft Sie zu Hilfe, da der zu behandelnde Patient eine Anästhesie wünscht. Nun heißt es, nichts zu vergessen. Abrechnungs- und Behandlungschecklisten können dabei eine wertvolle Hilfe sein. |

Am Ende des Tages alles richtig dokumentiert

Die Auszubildende versucht, die Eingaben im Computer vorzunehmen und Sie schaffen es in der Hektik des Behandlungstags einfach nicht, die Daten zeitnah zu überprüfen. Erst nach Behandlungsende kommen Sie zur Ruhe und schauen sich alle Behandlungskarten oder deren Einträge im Computer an. Hier findet sich eine große Fehlerquelle im Praxisalltag. Haben Sie bei Ihrem zweiten oder dritten Patienten eine Vitalitätsprüfung gemacht oder fluoridiert? Jetzt kommt es darauf an, dass keine Position und somit Honorar verschenkt wird. An dieser Stelle können praxisinterne und individuelle Abrechnungs- sowie Behandlungschecklisten helfen. Dabei geht es nicht darum, dass Sie eine Abrechnungssymptomatik erstellen oder die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation drosseln. Der Nutzen sollte darin liegen, für Sie selbst und Ihr Praxisteam eine Hilfestellung anzubieten.

Vorteile von Checklisten

Mit den erstellten Checklisten reduzieren Sie große Fehlerquellen, unterstützen die Organisation und können sich sicher sein, dass Sie nichts vergessen haben. Ein großer Vorteil ist es auch, dass Sie nun delegieren können. Bereits während der Behandlung können die Mitarbeiter die Behandlungsschritte durch einfaches Ankreuzen festhalten. Sicher befreit Sie das nicht von Ihren allabendlichen Kontrollen oder von Ihrer Dokumentationspflicht, aber Sie haben mehr Sicherheit, was Sie bei welchem Patienten gemacht haben. Die Checklisten sollen auch nicht die Abrechnungskraft ersetzen, denn die genauen Abrechnungsbestimmungen müssen trotzdem berücksichtigt werden.