29.07.2016 · Fachbeitrag · Abrechnung
Neue moderne Therapie ist jetzt GKV-Leistung
Ab dem 1. Juli stehen jedem gesetzlich versicherten Patienten ein- oder zweiflüglige einspannige Adhäsivbrücken mit Metallgerüst zum Ersatz eines Schneidezahnes zur Verfügung, wie die Kassenzahnärztliche Bundesver- einigung (KZBV) mitteilt. Vertragszahnärzte können diese Leistung somit ab sofort mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Bislang waren diese Brücken nur bei Versicherten im Alter von 14 bis 20 Jahren eine Kassenleistung.
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