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· Fachbeitrag · Strahlenschutz

Röntgenschutzkleidung - was ist zu beachten?

von Dr.-Ing. Heinrich Eder, München, eder-h@arcor.de 

| Wer Röntgen-Schutzkleidung trägt, verbindet damit eine gewisse Sicherheit - zumindest in psychologischer Hinsicht. In der Vergangenheit wurden allerdings gewisse Schwachstellen bekannt, die es schon beim Kauf, aber auch beim Tragen von Röntgenschutz zu beachten gilt. Entscheidend für die bestmögliche Schutzwirkung sind die Einhaltung der geltenden Sicherheitsstandards, der sachgerechte Umgang und die regelmäßige Überprüfung der Schutzkleidung. |

EU-Vorschriften

Gemäß EU Richtlinie 89/686 für persönliche Schutzausrüstungen unterliegt die Herstellung von Schutzkleidung einem Qualitätssicherungssystem mit verbindlichen Standards. Danach muss Röntgen-Schutzkleidung

 

  • ein hohes Schutzniveau gewährleisten,
  • so leicht wie möglich sein und
  • an den Körper des Nutzers individuell angepasst sein.

 

Außerdem müssen in einer Informationsbroschüre Reinigung, Lagerung und Überprüfung der Gebrauchsfähigkeit beschrieben sein.

Bleifrei oder nicht - welches Material ist das richtige?

Wurden früher im Wesentlichen Bleigummischürzen verwendet, gibt es heute neben Blei verschiedenste Materialien wie Blei-Mischmaterial (Composite) sowie bleifreie Stoffe. Darüber hinaus wird das stabile Naturlatex-Trägermaterial bei den Schutzfolien immer mehr durch Kunstpolymere abgelöst. Bleifreies Material oder Composite müssen nicht schlechter sein als Blei - wenn sie die Norm einhalten. Bleiarme Materialien besitzen immerhin einen Gewichtsvorteil von etwa 10 bis 15 Prozent gegenüber Blei. Zunehmend kommen auch geschichtete Materialien auf den Markt, wobei das dichtere Material (Material mit der höheren Ordnungszahl im Periodensystem der chemischen Elemente) wie Blei oder Bismut der Körperoberfläche des Trägers am nächsten angeordnet ist. Auf diese Weise wird die zum Beispiel in Zinn, Antimon oder Barium entstehende Fluoreszenzstrahlung in Richtung Körper des Trägers gestoppt.

Prüfung der Schutzwirkung

Die Schutzwirkung wird beim Neu-Inverkehrbringen mithife des sogenannten Bleiäquivalents beurteilt. Diese Messgröße wird gemäß der immer noch gültigen Norm EN 61331-1 ermittelt. Dieses Verfahren gilt für Bleischürzen, wird aber - in nicht sachgerechter Weise - auch auf Bleimischungen (Compositeschürzen) und bleifreie Materialien angewandt. Sekundäre Strahlung, die durch Bestrahlung des Schutzmaterials entsteht - wie beispielsweise Röntgenfluoreszenz -, wird dabei nicht berücksichtigt. Im Gegensatz zu Blei entwickeln manche Bleifreimaterialien einen hohen Fluoreszenzanteil, der zudem strahlenbiologisch erheblich wirksamer ist als die primäre Strahlung.

 

PRAXISHINWEIS | Achten Sie bei Neukauf von Röntgenschutzkleidung auf die Konformität mit der geltenden Prüfnorm DIN 6857-1. Sie berücksichtigt auch die sekundäre Strahlung und entspricht dem aktuellen Stand der Technik.

 

Prüfung der mechanischen Stabilität

Es gibt elastische Schutzfolien, die bereits nach wenigen Jahren täglichen Gebrauchs zerfallen, ohne dass dies von außen rechtzeitig bemerkt wird (siehe Abbildung). Risse bilden sich vor allem im hoch belasteten Schulter- und Gürtelbereich. Auch Sitzfalten sind oft Ausgangspunkt für Risse. Am jährlichen Röntgen der Schürze - am besten mittels Übersichtsaufnahme am CT - führt deshalb kaum ein Weg vorbei. Tastprüfungen können Läsionen nur sehr beschränkt aufdecken - wie beispielsweise eine abgerissene Schutzfolie, die sich am unteren Rand der Schürze ansammelt. Man sollte auch nicht vergessen, dass die Röntgenschürze ein Kleidungsstück mit hohem Eigengewicht ist, das tagtäglich im Einsatz ist. Niemand würde vermutlich ein stark strapaziertes Kleidungsstück über viele Jahre hinweg tragen.

 

  • Qualitäts-Leitfaden für Röntgenschutz-Kleidung
  • Der Hersteller sollte die Langzeitstabilität des Polymermaterials gewährleisten.
  • Die Schutzwirkung muss durch ein Prüflabel nach DIN 6857-1 bzw. nach der IEC 61331-1 (Neuausgabe 2014) ausgewiesen werden.
  • Reine Bleischürzen belasten durch ihr hohes Gewicht Gelenke und Wirbelsäule stärker.
  • Schutzkostüme aus Rock und Weste sind wegen der besseren Gewichtsverteilung gegenüber Mänteln vorzuziehen.
  • Wichtig ist die Passform: Länge bis zum Knie, Abdeckung der Schultergelenke durch einen Armansatz (hoher Anteil an rotem Knochenmark!), Schutz der Körperflanken bis zum Beckenkamm
  • Jede MFA/MTRA sollte über eine persönlich zugeordnete Schürze verfügen (heute Standard).
  • Die Gebrauchsfähigkeit der Schutzkleidung ist regelmäßig nach DIN 6857-2 (Entwurf derzeit in Bearbeitung) zu überprüfen: Größere Läsionen werden durch Tastprüfung festgestellt, zusätzlich sollte eine jährliche Röntgenüberprüfung (zum Beispiel am CT) erfolgen.
  • Nicht zugelassene Desinfektionsmittel sind unbedingt zu vermeiden.
  • Bei Nichtgebrauch sollte die Schutzkleidung sachgerecht aufgehängt werden.
 

 

Weiterführende Hinweise

  • Eder H.: Gefahr unerkannter Läsionen. Dt. Ärzteblatt 24, 2010, A 1199-A1200
  • Richtlinie 89/686/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für persönliche Schutzausrüstungen vom 21.12.1989 (mit Änderungen)
Quelle: Ausgabe 01 / 2015 | Seite 16 | ID 42576072