· Fachbeitrag · Arbeitsschutz
Nadelstichverletzungen wirksam vorbeugen
von Marion Werner-Pfadenhauer, Castrop-Rauxel, www.coaching-schmiedel.de
| Nadelstichverletzungen bei medizinischem Fachpersonal sind ein bagatellisiertes Massenphänomen: Nach Schätzungen der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz aus dem Jahr 2012 kommt es europaweit zu rund einer Million Verletzungen pro Jahr. Ältere Untersuchungen geben allein für Deutschland 500.000 Unfällen jährlich an. Mit der neuen Bio- und Gefahrenstoffverordnung wurden die Sicherheitsauflagen weiter erhöht. Wie Sie diese in Ihrer Praxis umsetzen und Nadelstichverletzungen wirksam vorbeugen, zeigt der folgende Beitrag. |
Neue rechtliche Rahmenbedingungen
Bereits im Mai 2010 verabschiedete die EU eine Richtlinie zum Arbeitsschutz. Diese beinhaltet Regeln zur Vermeidung von genau jenen Verletzungen durch scharfe bzw. spitze Instrumente. Davon ausgehend, war die Bundesregierung gefordert, diese EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Im Juli 2013 wurden die Biostoffverordnung (BioStoffV) und auch die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geändert und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Seit dem 23. Juli 2013 sind beide Verordnungen rechtsgültig.
Gefährdungsbeurteilung als Grundlage
Neben seinen Grundpflichten (zum Beispiel Bereitstellung von Schutzkleidung, Schutzbrillen, Handschuhen oder Mundschutz etc.) ist der Praxisinhaber nach §4 BioStoffV verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung fachkundig durchzuführen.
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Für den Praxisinhaber heißt dies, alle Arbeitsabläufe in der Praxis genau zu kennen, um die damit verbundenen Gefahren einzuschätzen zu können. Als unterstützende Kraft kann ein Arbeitsmediziner oder eine Mitarbeiterin mit Sachkenntnis im Bereich des Arbeitsschutzes hinzugezogen werden.
Die Gefährdungsbeurteilung ist zu dokumentieren und alle zwei Jahre zu aktualisieren. Bei einer Veränderung der Arbeitsbedingungen zum Beispiel Gesetzesänderung oder ähnlichem muss die Gefährdungsbeurteilung eher erfolgen.
MERKE | Auch wenn die Überprüfung nach zwei Jahren keinen Aktualisierungsbedarf zeigt, muss sie unter Angabe des Datums in der Dokumentation vermerkt werden. |
Gefahren minimieren
Der Praxisinhaber hat auch zu überprüfen, ob spitze und/oder scharfe Instrumente durch solche ersetzt werden können, von denen keine Stich- oder Schnittverletzungsgefahr ausgehen kann.
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Statt aufsteckbarer Skalpellklingen können Skalpelle zur Einmalverwendung benutzt werden. Hier fällt die Gefahr einer Kontamination bei der Aufbereitung vollkommen aus. |
Bei allen spitzen oder scharfen Instrumenten hat der Praxisinhaber Verhaltensmaßnahmen in Form von verbindlichen Regeln vorzugeben. Während einer Behandlung oder OP sollten beispielsweise Instrumente nur gesichert bereit liegen. Nicht auszudenken, wenn durch eine ruckartige Bewegung des Patienten oder auch des Behandlungsteams das benutzte Instrumentarium herunterfällt oder sogar jemanden verletzt!
PRAXISTIPP | Achten Sie darauf, die spitzen und scharfen Enden der Instrumente vom Patienten abgewandt zu lagern. Besser noch wäre die Lagerung auf einem Instrumentenhalter. |
Strikt verboten ist nach §11, Abs. 3 BioStoffV das Zurückstecken gebrauchter Kanülen in die Schutzkappe („Recapping“). Sollte eine Mehrfachverwendung der Kanüle zwingend erforderlich sein, und muss diese dabei in die Schutzkappe zurückgesteckt werden, ist dies nur dann zulässig, wenn das Zurückstecken der Kanüle in die Schutzkappe mit einer Hand erledigt werden kann.
Überlegen Sie in einem solchen Fall, ob es nicht einfacher ist, die gebrauchte Kanüle zu entsorgen und eine neue aufzustecken, anstatt die gebrauchte Kanüle mit einer Hand in die Schutzkappe zu angeln. Eine zulässige Alternative ist ein Halter für Schutzkappen, der die einhändige Bedienung erlaubt und erleichtert.
Entsorgung gebrauchter Instrumente
Gesetzlich geregelt ist nun auch die Entsorgung der gebrauchten Instrumente. Diese müssen in Abfallbehältern gesammelt werden, die bruch- und stichsicher sind. Diese Abfallbehälter müssen durch ihre Form, Farbe und Beschriftung eindeutig als Abfallbehälter erkennbar sein. Auch gebrauchte Instrumente mit Schutzeinrichtungen sind so zu entsorgen.
PRAXISHINWEIS | Es ist nicht explizit vorgeschrieben, beispielsweise eine Medibox (Fa. Braun) zu benutzen. Denkbar wäre es auch, leere Kanister zu benutzen, die man entsprechend beschriftet und auch farblich markiert hat. |
Instruktion des Personals
Ein wesentlicher Bestandteil der Prävention von Stich- oder Schnittverletzung ist nach wie vor die Aufklärung und Information der Beschäftigten.
Wichtig ist vor allen Dingen, dass jede Verletzung dokumentiert wird. Im ungünstigsten Fall der Berufsunfähigkeit aufgrund einer Verletzung mit nachfolgender Hepatitis oder Ähnlichem gilt eine nicht dokumentierte und nicht gemeldete Verletzung nicht als Berufsunfall. Für den Fall, dass eine Schnitt- oder Stichverletzung passiert, müssen alle Mitarbeiter wissen, was zu tun ist.
PRAXISHINWEIS | In vielen Praxen wird das Reinigungspersonal bei sämtlichen Belehrungen „vergessen“. Dabei sind die Reinigungskräfte verantwortlich für die Entsorgung des Praxismülls und haben direkten Kontakt mit kontaminierten Materialien. In Mülltüten verpackt, ist die Gefahr nicht sofort erkennbar und daher dem Reinigungspersonal oft auch nicht bewusst. Achten Sie darauf, dass Ihre Reinigungskräfte Schutzhandschuhe tragen und weisen Sie diese auf die möglichen Infektionsgefahren durch Stichverletzungen hin. |
Als praktisch hat sich eine Arbeitsanweisung erwiesen, die unmittelbar bei den Wundpflastern beiliegt. Diese müssen Sie nicht aufwendig selbst erstellen. Die Aktion „Stop-Nadelstich“ bietet eine übersichtliche Arbeitsanweisung an, die Sie als Karte („Memo-Card“) ausdrucken, laminieren und in der Pflasterbox aufbewahren können.
Weiterführende Hinweise
- Die aktuelle Fassung der Biostoffverordnung finden Sie unter: http://tinyurl.com/n6782j7
- Die MemoCard zum Management von Nadelstichverletzungen finden Sie im Internet auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unter folgendem Link: http://tinyurl.com/kszob7s
- Weiteres Informationsmaterial, darunter eine ausführliche Broschüre zum Management von Nadelstichverletzungen finden Sie auf der Homepage des Projektes „Stop Nadelstich“ unter www.stop-nadelstich.de
- Nadelstich - kleiner Stich mit Folgen (PPA 05/2012, Seite 4)