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· Nachricht · Arbeitsschutz

Besserer Mitarbeiterschutz in niedergelassenen Praxen durch sichere Instrumente

| Sichere Instrumente haben mittlerweile ihren Platz im Alltag deutscher Kliniken: Gut 80 Prozent der Häuser haben die Technische Regel für Biologische Arbeitstoffe 250 bereits umgesetzt. Obwohl diese zum Schutz der Arbeitnehmer im Gesundheitswesen eine Umstellung in vielen Bereichen vorschreibt, gibt es im niedergelassenen Bereich noch erheblichen Nachholbedarf. Die EU-Richtlinie zur „Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor“ muss bis Mai 2013 in die nationale Gesetzgebung umgesetzt werden. Dazu hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Entwurf der Neufassung der Biostoffverordnung vorgelegt. Mit dieser Verordnung rückt die Frage der Umstellung auf Sichere Instrumente auch für die niedergelassenen Praxen in den Vordergrund. |

Gesetzliche Verpflichtungen zum verbesserten Mitarbeiterschutz dringend nötig

Prof. Dr. Ing. Andreas Wittmann, Sprecher von SAFETY FIRST! Deutschland, sieht die Vorgabe aus Brüssel als wichtigen Impuls für Deutschland: „Zwar haben wir im europäischen Vergleich mit der TRBA 250 eine gute Regelung, doch bislang wird diese vielfach noch nicht konsequent umgesetzt. Die EU unterstreicht noch einmal die Verpflichtung von Arbeitgebern, Mitarbeiter besser vor dem Risiko einer Nadelstichverletzung zu schützen. Die Umsetzung der Richtlinie ins Bundesgesetz ist also ein wichtiger Schritt hin zur eindeutigen gesetzlichen Verpflichtung für verbesserten Mitarbeiterschutz. Der Entwurf zur neuen Biostoffverordnung enthält viele wichtige Elemente der Richtlinie, und auch wenn bis zur Verabschiedung noch beim ein oder anderen Punkt nachgebessert werden sollte, stellt er einen begrüßenswerten Rahmen dar.”

Unterstützung bei der Umsetzung der Richtlinien

Prof. Wittmann sieht die Verantwortung jetzt bei den niedergelassenen Kollegen: „Die gesetzlichen Vorgaben liegen auf dem Tisch, die technischen Möglichkeiten sind ebenfalls vorhanden: Nun obliegt es dem Praxisinhaber, sie zum Schutze seiner Mitarbeiter um- und einzusetzen.“ Bei Bedarf muss also demnächst eine Schulung der Mitarbeiter an den neuen Arbeitsgeräten erfolgen. Unterstützung erhalten Arbeitgeber unter anderem von den Berufsschulen. Diese bilden insbesondere die jungen Nachwuchsfachkräfte bereits umfassend an Sicheren Instrumenten aus.

 

Quelle

Quelle: ID 36127190