· Fachbeitrag · Verwaltung
Darf ein Patient Werbung in Ihrem Wartezimmer auslegen?
von Anna Schmiedel, Dortmund, www.anna-schmiedel.de
| Es gibt Praxen, die in ihren Wartezimmern Infoblätter, Werbezeitschriften und Produktinformationen auslegen. Oft ist es schwierig, dort den Überblick zu behalten und regelmäßig auszusortieren. Andere Praxen lehnen jede Form von Fremdwerbung in ihren Räumen ab. Diese stoßen allerdings schon mal auf Unverständnis bei Patienten, die das Wartezimmer als „Werberaum“ nutzen möchten. |
Trauen Sie sich, Fremdwerbung aus Ihrer Praxis zu verbannen
Es gibt gute Gründe, die Praxis frei von Fremdwerbung zu halten. Wenn es Ihr Ziel ist, den Patienten in einer entspannten und ruhigen Atmosphäre zu behandeln, dann müssen Sie diesen Aspekt bedenken. Die Menschen sind heute fast überall von Werbung umgeben. Viele fühlen sich gestört und von diesen nicht selbst gewählten Reizen überflutet. Da kann es schon eine Wohltat sein, wenn die Praxis eine kleine werbefreie „Oase“ ist.
Den Patienten nicht verärgern!
Fragt nun ein Patienten, ob er Werbung in Ihrem Wartezimmer auslegen darf und Ihr Chef ist grundsätzlich dagegen, ist es wichtig, wie Sie ihm absagen. Auch wenn Sie spüren, dass Sie ihn sehr enttäuschen, wenn Sie ihm seine Bitte abschlagen müssen:
- Vielen Mitarbeiterinnen fällt es leichter, wenn Sie dem Patienten sagen können, dass sie es nicht persönlich zu verantworten haben: „Unser Chef möchte nicht, dass wir Flyer oder Werbung in unserem Wartezimmer auslegen. Tut mir leid“. Ein solcher Satz ist eindeutig, aber im Grunde eine klassische Abfuhr.
- Andere Mitarbeiterinnen nehmen die Flyer entgegen, legen diese ins Wartezimmer und werfen sie weg, sobald der Patient die Praxis verlassen hat. Dieses Vorgehen ist äußerst unfair. Bedenken Sie, dass das Verhältnis zum Patienten auf Vertrauen basiert. Vertrauen braucht Ehrlichkeit, um dauerhaft bestehen zu können. Der Patient musste in die Erstellung seines Werbematerials einiges investieren. Es ist eindeutig nicht in seinem Interesse, wenn dieses entsorgt wird.
Es bleibt Ihnen also nichts anderes übrig, als dem Patienten nett, aber ehrlich zu sagen, dass Sie seiner Bitte nicht nachkommen können. Erklären Sie ihm aber, dass es nichts mit seinem Angebot zu tun hat, sondern dass Sie generell keine Werbung auslegen, weil Sie Ihre Praxis als werbefreien Ort gestalten. Sie dürfen dann natürlich auch keine Ausnahme bei Patienten machen, die Sie besonders gern mögen!