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· Fachbeitrag · Barrierefreie Praxis

Besserer Zugang für Ihre Patienten

von Yvonne Millar, MbMed - Medienbüro Medizin, Hamburg

| Nach jüngsten Angaben des Bundesgesundheitsministeriums sind nur 22 Prozent aller deutschen Allgemeinarztpraxen für Rollstuhlfahrer geeignet. Ist es noch gut nachvollziehbar, dass Menschen im Rollstuhl keine Stufen überwinden können, sind andere Aspekte der Barrierefreiheit weniger offensichtlich. Generell gilt: Wenn Sie Ihre Praxis besser zugänglich gestalten, sprechen Sie damit eine breitere Patientenklientel an. Es müssen nicht immer Umbaumaßnehmen sein. Viele Kleinigkeiten machen bereits einen großen Unterschied. |

Barrierefreiheit ist mehr als ein rollstuhlgerechter Zugang

Nicht nur Menschen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, profitieren von einem barrierefreien Zugang zu Ihrer Praxis. Auch Patienten mit vorübergehenden Einschränkungen benötigen besondere Vorkehrungen. Öffnet sich die Tür automatisch oder auf Knopfdruck, profitieren davon auch Patienten mit Gehstützen.

 

Auch ältere Menschen haben häufig Probleme mit Stufen und freuen sich über einen Aufzug, erhöhte Toiletten und höhenverstellbare Behandlungsmöbel. Besonders Senioren, die mit einem Rollator unterwegs sind, stehen oft vor den gleichen Hindernissen wie Menschen, die im Rollstuhl sitzen.

 

MERKE | Gerade Senioren sind als Patientengruppe in der Hausarztpraxis schon jetzt besonders häufig vertreten und ihr Anteil wird weiter zunehmen: Nach Angaben des statistischen Bundesamts wird die Zahl der Personen ab 60 Jahre bis zum Jahr 2030 um acht Mio. gestiegen sein.

 

Barrieren für sehbehinderte Patienten abbauen

Wenn Sie sehbehinderte Patienten behandeln, sollten Sie an optische Hinweise, wie etwa Schilder, denken. Befinden sie sich an den üblichen Orten, etwa das Klingelschild rechts neben der Eingangstür, sorgen Sie dafür, dass diese auch in Braille beschriftet sind. Ein kleines Schild mit den hervorstehenden Punkten zeigt Ihren blinden Patienten, dass sie hier richtig sind. Worauf Sie bei sehbehinderten Patienten noch achten sollten, erfahren sie auch in dem Beitrag „Sehbehinderte Patienten in der Arztpraxis“ (PPA 02/2009, Seite 10).

 

Der barrierefreie Zugang zu Ihrer Praxis betrifft auch die Praxis-Website. Sehbehinderte Menschen verwenden häufig einen Screenreader. Das ist ein Programm, das Internetseiten vorliest. Dafür ist es wichtig, dass die Seite logisch und nachvollziehbar strukturiert ist. Beschriften Sie außerdem nichttextliche Inhalte, etwa Bilder und Links. Der Screenreader liest dann die Beschreibungen vor. Bei Formularen, etwa zur Terminvereinbarung, ist es wichtig, dass die Beschriftung links oberhalb der Eingabefelder steht. Nur so kann der Screenreader sie in der richtigen Reihenfolge vorlesen.

 

PRAXISHINWEIS | Das Behindertengleichstellungsgesetz enthält auch eine Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik - die BITV 2.0. Unter www.bitv-lotse.de finden Sie weitere Informationen und Hilfen zur Erstellung und Überprüfung barrierefreier Internetangebote.

 

Kommunikation mit gehörlosen Patienten

Für Patienten, die nichts oder wenig hören, sind besondere Kommunikationswege erforderlich. Das beginnt schon bei der Terminvereinbarung. Bieten Sie diese etwa über Ihre Website, per Fax und SMS an. Bevor die gehörlosen Patienten dann zur Behandlung kommen, klären Sie ab, wie die Kommunikation stattfinden soll. Können die Patienten beispielsweise von den Lippen ablesen? Bringen sie einen Dolmetscher für Gebärdensprache mit? Ist das der Fall, achten Sie darauf, weiterhin Ihre Patienten anzusprechen, nicht den Dolmetscher. Dazu gehört auch der Blickkontakt. Lesen Sie dazu auch den Beitrag „Hörgeschädigte Patienten in der Arztpraxis“ (PPA 01/2009, Seite 16).

Leichte Sprache für Menschen mit Lernschwierigkeiten

Menschen mit Lernschwierigkeiten haben häufig Probleme, komplizierte Texte zu verstehen. Mithilfe der sogenannten Leichten Sprache sollen Zusammenhänge leicht verständlich dargestellt werden. Dazu gehört es, Fremdwörter zu erklären, aktiv statt passiv zu schreiben und auf Konjunktive und Metaphern zu verzichten (siehe weiterführende Hinweise). Von gut verständlichen Informationen profitieren übrigens nicht nur Menschen mit Lernschwierigkeiten, sondern auch alle anderen Patienten. Lesen Sie dazu auch den Beitrag „Patienten mit geminderter Intelligenz in der Arztpraxis“ (PPA 09/2009, Seite 9).

Bauliche Vorgaben

Um Barrierefreiheit zu erreichen, sind bauliche Veränderungen nicht immer zu vermeiden. So ist ein Aufzug erst dann barrierefrei, wenn er über eine Fläche von 110 mal 140 Zentimetern verfügt. Bei den sanitären Anlagen sollte 150 mal 150 Zentimeter Platz sein. Zudem sollte der Waschtisch unterfahrbar sein. Menschen im Rollstuhl sollten an Armaturen, Seifenspender und Handtrockner heranreichen können.

 

Am einfachsten ist es, während einer Neu- oder Umbauphase Barrierefreiheit anzustreben. Um Ihnen dies zu erleichtern, haben die Stiftung Gesundheit Fördergemeinschaft e.V. und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) das Projekt „Praxis-Tool Barrierefreiheit“ ins Leben gerufen. Hier bekommen Sie weiterführende Informationen und konkrete Hilfestellungen - auch zu Fördermöglichkeiten.

 

Checkliste / Wie barrierefrei ist Ihre Praxis?

Zugang zur Praxis

  • Ihre Praxis ist stufenlos, über eine Rampe oder einen Lift, erreichbar - der Fahrstuhl ist rollstuhlgerecht.
  • Die Tür öffnet und schließt automatisch.
  • Es gibt mindestens einen Schwerbehinderten-Parkplatz in unmittelbarer Nähe zu Ihrer Praxis.
  • Der Weg zur Praxis ist gut beleuchtet. Bereits am Straßenrand weist ein gut lesbares Schild in ausreichender Schriftgröße den Weg zur Praxis.

 

Praxis-Einrichtung

  • Die Praxis ist so eingerichtet, dass sich auch Menschen im Rollstuhl, mit Rollator oder Kinderwagen problemlos bewegen können.
  • Türschwellen sind nicht höher als zwei Zentimeter.
  • Die sanit0ären Anlagen
    • sind barrierefrei zugänglich und bieten Platz für einen Rollstuhl (mindestens 150 mal 150 Zentimeter).
    • haben links und rechts neben der Toilette Haltegriffe.
    • sind so gestaltet, dass Wasserhahn, Seifenspender und Handtrockner im Sitzen zu erreichen sind.

 

Vorkehrungen für Menschen mit Sehbehinderungen

  • Schilder sind gut lesbar: Die Schrift ist groß und die Farben kontrastreich.
  • Schilder sind auch in Braille beschriftet und damit für Blinde lesbar.
  • Die Beleuchtung ist hell, ohne zu blenden.
  • Falls ein Fahrstuhl vorhanden ist, verfügt dieser über eine Lautsprecheransage, die das Stockwerk mitteilt.

 

Vorkehrungen für Gehörlose und schwerhörige Menschen

  • Termine können schriftlich, per E-Mail, Fax oder SMS vereinbart werden.
  • Die Praxis verfügt über einen Mitarbeiter, der die Gebärdensprache beherrscht oder ein Dolmetscher kann bei Bedarf hinzugezogen werden.

 

Vorkehrungen für Menschen mit Lernschwierigkeiten

  • Sie bieten Informationsmaterial (Broschüren, Flyer) in „Leichter Sprache“ an .Auf Ihrer Website sind Informationen in „Leichter Sprache“ verfügbar.

 

Vorkehrungen der Barrierefreiheit auf Ihrer Website

  • Die Website ist für Screenreader lesbar, das heißt, Bilder, Links und Formulare sind aussagekräftig beschriftet, sodass ein Screenreader sie vorlesen kann.
  • Die Navigation auf der Website ist auch nur mithilfe der Tastatur möglich. Das ist wichtig für Menschen mit Sehbehinderungen.
 

Weiterführende Hinweise

Quelle: Ausgabe 10 / 2014 | Seite 15 | ID 42725986