29.04.2009 | Praxisorganisation
Behindertengerechte Praxis: So erweitern Sie Ihren Patientenkreis
von Sebastian Schnabel, Medienbüro Medizin, Hamburg
Bundesweit sind rund 35.000 Arzt- und Zahnarztpraxen behinderten- und rollstuhlgerecht zugänglich. Das hat die Stiftung Gesundheit auf der Basis ihres Adressverzeichnisses bekannt gegeben. In Deutschland gibt es allerdings fast sieben Millionen Schwerbehinderte, denen viele Praxen versperrt bleiben. Und auch wenn Ihre Praxis bereits rollstuhlgerecht ist - ist sie auch behindertengerecht? „Praxisteam professionell“ zeigt Ihnen, worauf Sie achten müssen, um Ihren Patientenkreis nachhaltig zu erweitern.
Termine mit Gehörlosen per SMS oder E-Mail vereinbaren
Der erste Kontakt zu Ihrer Praxis erfolgt meistens telefonisch. Für Gehörlose ist dies ein Problem, denn eine Terminvergabe über das Telefon ist ihnen nicht möglich. Daher ist es wichtig, dass in Ihrer Praxis Termine auch per E-Mail oder Fax vereinbart werden können. Besonders patientenfreundlich präsentieren Sie sich, wenn Sie auch SMS versenden und empfangen können. Und eine kurzfristige Terminänderung aufs Handy muss nicht nur ein direkter Kanal zu Gehörlosen sein: Vor allem bei jüngeren Patienten kommt diese moderne Kommunikationsform bestimmt gut an.
Maximal sechs Prozent Steigung bei Rampen
Ist der Termin vereinbart, stellt sich die Frage nach dem Weg in die Praxis: Wie ist die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel? Sind Behindertenparkplätze in der Nähe? Diese Informationen sollten Sie auf Ihrer Homepage verzeichnen.
Für Rollstuhlfahrer ist die Klingel die nächste Hürde. Häufig ist vor der Haustür ein kleines Podest von nur ein oder zwei Stufen Höhe. Die Klingel ist somit aus dem Rollstuhl heraus unerreichbar. Hier genügt es zumeist, eine Rampe auf einer Seite des Podests anzubringen. Teure Umbaumaßnahmen müssen nicht sein. Aber Vorsicht: Nur bei einer Steigung von maximal sechs Prozent ist die Rampe behindertengerecht, bis zu acht Prozent gilt sie als bedingt rollstuhlgerecht. Als Breite ist 1,20 m vorgeschrieben bzw. 1 m als bedingt rollstuhlgerecht.
Die Außenbeleuchtung Ihrer Praxis sollte hell sein, ohne die Patienten zu blenden. Der Blick auf das Praxisschild fällt Sehbehinderten dann am leichtesten, wenn es in Augenhöhe angebracht ist. Das Schild - ebenso wie die Klingel - sollte groß und kontrastreich beschriftet sein.
Auch Fahrstühle haben Tücken
Ist der Eintritt geschafft, stehen Behinderte im Treppenhaus vor neuen Herausforderungen: Wenn die Praxis nicht ebenerdig ist, können Rollstuhlfahrer nur über einen Fahrstuhl in Ihre Räumlichkeiten gelangen. Dieser muss eine 80 cm breite Tür haben und 1,10 m tief sein, um zumindest als bedingt rollstuhlgerecht zu gelten. Die Bedienelemente - also die Fahrstuhltasten und -knöpfe - dürfen nicht höher als 1,20 m liegen. Ansonsten sind sie aus dem Rollstuhl heraus nur schlecht oder gar nicht zu erreichen.
Blinde haben in Fahrstühlen häufig andere Probleme. Selbst wenn die Tasten für die Stockwerke auch in Brailleschrift - der gängigen Blindenschrift - bezeichnet sind, fehlt meist eine akustische Ansage des aktuellen Stockwerks. Macht der Fahrstuhl auf dem Weg zum Stockwerk Ihrer Praxis einen Zwischenstopp, wissen blinde Patienten nicht, wo sie sich befinden. In diesem Fall bietet es sich an, diese Patienten an der Eingangstür abzuholen.
Stolperfalle Treppenhaus: Kontraststreifen auf den Stufen
Auch wenn kein Fahrstuhl vorhanden ist, gibt es in den meisten Treppenhäusern einiges zu verbessern. Sehbehinderte Patienten haben oft Probleme, die Treppenstufen zu erkennen. Kontraststreifen auf der ersten und der letzten Stufe erhöhen die Aufmerksamkeit und entschärfen die mögliche Stolperfalle. Für blinde Patienten eignet sich ein Bodenleitsystem, das mit dem Langstock oder den Schuhsohlen ertastet werden kann. Das erleichtert die Orientierung in großen Gebäuden. Personen mit Gehhilfen benötigen Handläufe auf beiden Seiten der Treppe.
Ist das Treppenhaus geschafft, können Sie die Patienten in Ihrer Praxis begrüßen. Für Rollstuhlfahrer ist häufig der Empfangstresen zu hoch, um mit Ihren Mitarbeitern direkt zu kommunizieren. Daher bietet es sich an, den Anmeldetresen an einer Stelle abzusenken, um das Gespräch von Angesicht zu Angesicht zu ermöglichen. Ein besonders moderner, technisch anspruchsvoller Service wird Ihnen das Wohlwollen hörbehinderter Patienten sichern: die Induktionsschleife. Sie funktioniert ähnlich wie ein Mikrofon und sendet über Magnetfelder direkt an das Hörgerät des Empfängers - fast alle modernen Hörgeräte können diese Signale empfangen. So können Schwerhörige die Stimmen von Ihnen oder Ihren Mitarbeitern ohne lästige Störgeräusche wahrnehmen. Ob mit oder ohne Induktionsschleife: Es ist hilfreich, die gesamte Praxis hell zu beleuchten, um hörbehinderten Menschen das Lippenlesen zu erleichtern.
Die Inneneinrichtung der Praxis: Weniger ist mehr
Auch bei der Inneneinrichtung der Praxis gibt es einiges zu bedenken: Halten Sie das Warte- und die Behandlungszimmer möglichst frei von unnötigen Einrichtungsgegenständen. Ein großzügiges Platzangebot kommt allen mobilitätsbehinderten Menschen entgegen - achten Sie darauf schon bei der Auswahl Ihrer Praxisräume. Rollstuhlfahrer benötigen außerdem mindestens 80 cm breite Türen und ausreichend große Manövrierflächen vor und hinter den Türen. Auch die Umkleidekabinen dürfen nicht zu klein sein.
Sitzgelegenheiten und Haltegriffe unterstützen Ihre Patienten beim Umsetzen. Für behindertengerechte Toilettenräume gelten besondere Vorschriften: Die Mindestfläche beträgt 1,5 m x 1,5 m. Die Oberkante des Waschbeckens darf nicht höher als 85 cm liegen und neben dem WC müssen einklappbare Haltegriffe angebracht sein.
Vorsicht: Glastüren sind zwar schön anzusehen, aber für Sehbehinderte nur schwer wahrzunehmen. Eine deutliche Markierung verhindert Unfälle und Scherben.
Aufwendungen für Umbaumaßnahmen steuerlich absetzbar
Aufwendungen für beispielsweise den nachträglichen Einbau von Rollstuhlrampen und Türverbreiterungen sind nach Ansicht des Finanzgerichts (FG) Rheinland-Pfalz als außergewöhnliche Belastungen abziehbar (Urteil vom 24.10.2007, Az: 2 K 1917/06, Abruf-Nr: 073816). Voraussetzung ist, dass der Umbau im Vordergrund steht und nicht bereits renovierungsbedürftige Gegenstände ersetzt werden. Das war im Urteilsfall gegeben.
Eine Checkliste für barrierefreie Baumaßnahmen finden Sie im Internet unter http://komm.muenster.de/komm im Bereich Publikationen.
Fazit: Wettbewerbsvorteil gegenüber Ihren Konkurrenten
Die Hürden und Hindernisse für behinderte Patienten sind je nach Behinderungsart sehr unterschiedlich. Viele Probleme lassen sich schnell aus der Welt schaffen. Andere - etwa ein Behinderten-WC - erfordern Umbaumaßnahmen. Doch kommen diese Verbesserungen nicht nur behinderten Patienten zugute. Auch Eltern mit Kinderwagen profitieren von Rampen, Fahrstühlen und einem großzügigen Platzangebot in Ihrer Praxis. Und Serviceleistungen wie das Versenden von SMS beeindrucken viele Patientengruppen.
Wenn Sie bestimmte Anforderungen erfüllen, sollten Sie damit werben. Dazu eignen sich Flyer oder Visitenkarten ebenso wie ausführliche Beschreibungen auf Ihrer Homepage. In Online-Verzeichnissen können Sie in der Praxisbeschreibung den Hinweis „rollstuhlgerecht“ angeben. Mit einer behindertengerechten Praxis haben Sie insofern immer einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Ihren Konkurrenten.