· Fachbeitrag · Barrierefreie Praxis
Besserer Zugang für Ihre Patienten
von Yvonne Millar, MbMed - Medienbüro Medizin, Hamburg
| Nach jüngsten Angaben des Bundesgesundheitsministeriums sind nur 22 Prozent aller deutschen Allgemeinarztpraxen für Rollstuhlfahrer geeignet. Ist es noch gut nachvollziehbar, dass Menschen im Rollstuhl keine Stufen überwinden können, sind andere Aspekte der Barrierefreiheit weniger offensichtlich. Generell gilt: Wenn Sie Ihre Praxis besser zugänglich gestalten, sprechen Sie damit eine breitere Patientenklientel an. Es müssen nicht immer Umbaumaßnehmen sein. Viele Kleinigkeiten machen bereits einen großen Unterschied. |
Barrierefreiheit ist mehr als ein rollstuhlgerechter Zugang
Nicht nur Menschen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, profitieren von einem barrierefreien Zugang zu Ihrer Praxis. Auch Patienten mit vorübergehenden Einschränkungen benötigen besondere Vorkehrungen. Öffnet sich die Tür automatisch oder auf Knopfdruck, profitieren davon auch Patienten mit Gehstützen.
Auch ältere Menschen haben häufig Probleme mit Stufen und freuen sich über einen Aufzug, erhöhte Toiletten und höhenverstellbare Behandlungsmöbel. Besonders Senioren, die mit einem Rollator unterwegs sind, stehen oft vor den gleichen Hindernissen wie Menschen, die im Rollstuhl sitzen.
MERKE | Gerade Senioren sind als Patientengruppe in der Hausarztpraxis schon jetzt besonders häufig vertreten und ihr Anteil wird weiter zunehmen: Nach Angaben des statistischen Bundesamts wird die Zahl der Personen ab 60 Jahre bis zum Jahr 2030 um acht Mio. gestiegen sein. |
Barrieren für sehbehinderte Patienten abbauen
Wenn Sie sehbehinderte Patienten behandeln, sollten Sie an optische Hinweise, wie etwa Schilder, denken. Befinden sie sich an den üblichen Orten, etwa das Klingelschild rechts neben der Eingangstür, sorgen Sie dafür, dass diese auch in Braille beschriftet sind. Ein kleines Schild mit den hervorstehenden Punkten zeigt Ihren blinden Patienten, dass sie hier richtig sind. Worauf Sie bei sehbehinderten Patienten noch achten sollten, erfahren sie auch in dem Beitrag „Sehbehinderte Patienten in der Arztpraxis“ (PPA 02/2009, Seite 10).
Der barrierefreie Zugang zu Ihrer Praxis betrifft auch die Praxis-Website. Sehbehinderte Menschen verwenden häufig einen Screenreader. Das ist ein Programm, das Internetseiten vorliest. Dafür ist es wichtig, dass die Seite logisch und nachvollziehbar strukturiert ist. Beschriften Sie außerdem nichttextliche Inhalte, etwa Bilder und Links. Der Screenreader liest dann die Beschreibungen vor. Bei Formularen, etwa zur Terminvereinbarung, ist es wichtig, dass die Beschriftung links oberhalb der Eingabefelder steht. Nur so kann der Screenreader sie in der richtigen Reihenfolge vorlesen.
PRAXISHINWEIS | Das Behindertengleichstellungsgesetz enthält auch eine Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik - die BITV 2.0. Unter www.bitv-lotse.de finden Sie weitere Informationen und Hilfen zur Erstellung und Überprüfung barrierefreier Internetangebote. |
Kommunikation mit gehörlosen Patienten
Für Patienten, die nichts oder wenig hören, sind besondere Kommunikationswege erforderlich. Das beginnt schon bei der Terminvereinbarung. Bieten Sie diese etwa über Ihre Website, per Fax und SMS an. Bevor die gehörlosen Patienten dann zur Behandlung kommen, klären Sie ab, wie die Kommunikation stattfinden soll. Können die Patienten beispielsweise von den Lippen ablesen? Bringen sie einen Dolmetscher für Gebärdensprache mit? Ist das der Fall, achten Sie darauf, weiterhin Ihre Patienten anzusprechen, nicht den Dolmetscher. Dazu gehört auch der Blickkontakt. Lesen Sie dazu auch den Beitrag „Hörgeschädigte Patienten in der Arztpraxis“ (PPA 01/2009, Seite 16).
Leichte Sprache für Menschen mit Lernschwierigkeiten
Menschen mit Lernschwierigkeiten haben häufig Probleme, komplizierte Texte zu verstehen. Mithilfe der sogenannten Leichten Sprache sollen Zusammenhänge leicht verständlich dargestellt werden. Dazu gehört es, Fremdwörter zu erklären, aktiv statt passiv zu schreiben und auf Konjunktive und Metaphern zu verzichten (siehe weiterführende Hinweise). Von gut verständlichen Informationen profitieren übrigens nicht nur Menschen mit Lernschwierigkeiten, sondern auch alle anderen Patienten. Lesen Sie dazu auch den Beitrag „Patienten mit geminderter Intelligenz in der Arztpraxis“ (PPA 09/2009, Seite 9).
Bauliche Vorgaben
Um Barrierefreiheit zu erreichen, sind bauliche Veränderungen nicht immer zu vermeiden. So ist ein Aufzug erst dann barrierefrei, wenn er über eine Fläche von 110 mal 140 Zentimetern verfügt. Bei den sanitären Anlagen sollte 150 mal 150 Zentimeter Platz sein. Zudem sollte der Waschtisch unterfahrbar sein. Menschen im Rollstuhl sollten an Armaturen, Seifenspender und Handtrockner heranreichen können.
Am einfachsten ist es, während einer Neu- oder Umbauphase Barrierefreiheit anzustreben. Um Ihnen dies zu erleichtern, haben die Stiftung Gesundheit Fördergemeinschaft e.V. und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) das Projekt „Praxis-Tool Barrierefreiheit“ ins Leben gerufen. Hier bekommen Sie weiterführende Informationen und konkrete Hilfestellungen - auch zu Fördermöglichkeiten.
Checkliste / Wie barrierefrei ist Ihre Praxis? |
Zugang zur Praxis
Praxis-Einrichtung
Vorkehrungen für Menschen mit Sehbehinderungen
Vorkehrungen für Gehörlose und schwerhörige Menschen
Vorkehrungen für Menschen mit Lernschwierigkeiten
Vorkehrungen der Barrierefreiheit auf Ihrer Website
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Weiterführende Hinweise
- Die formalen Regeln für „Leichte Sprache“ können Sie unter www.leichtesprache.org nachschauen.
- Mehr zum Praxistool Barrierefreiheit unter www.stiftung-gesundheit-foerdergemeinschaft.de > Barrierefreie medizinische Versorgung > Projekt Praxis-Tool Barrierefreiheit.
- Lesen Sie auch die Beiträge „Geistig behinderte Patienten in der Praxis (PPA 10/2013, Seite 16) und „Behindertengerechte Praxis: So erweitern Sie Ihren Patientenkreis“ (PPA 05/2009, Seite 5).