· Fachbeitrag · Arzneimittel
KBV-Informationen zum Medikationsplan für Praxis und Patienten
| Seit dem 01.10.2016 haben Patienten einen gesetzlichen Anspruch auf einen Medikationsplan. Die KBV hat daher eine Praxisinformation und eine Patienteninformation zum Medikationsplan veröffentlicht. |
Der neue Medikationsplan ist bundesweit einheitlich gestaltet und soll Patienten bei der korrekten Einnahme von Arzneimitteln unterstützen. Anspruch auf einen solchen Plan haben Patienten, wenn sie drei oder mehr verordnete, systemisch wirkende Medikamente gleichzeitig einnehmen bzw. anwenden. Die Anwendung muss dauerhaft - über einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen - vorgesehen sein. Die Praxisinformation der KBV erklärt,
- welche Patienten einen Plan erhalten sollen,
- wie die Erstellung und Aktualisierung des Plans erfolgt,
- welche Technik- sowie PVS-Komponenten benötigt werden und
- wie die Erstellung des Medikationsplans vergütet wird.
Eine Patienteninformation informiert auf einer Seite über die Vorteile und den Umgang mit dem Medikationsplan. Ärzte können sie Patienten zusammen mit dem Plan mitgeben. Die neue Praxisinformation und die Information für Patienten können Sie im PDF-Format kostenfrei herunterladen unter http://tinyurl.com/gob2elj.