· Fachbeitrag · Abrechnungsorganisation
DMP in der Hausarztpraxis: Recall, Folgedokumentation, Abrechnung
von Jacqueline Bauer, Praxisberatung und Marketing, AAC Praxisberatung AG, Berlin, www.aac-ag.de
| Wer Disease-Management-Programme (DMP) erfolgreich in der Hausarztpraxis anbieten will, muss zunächst die richtigen Patienten ansprechen und sie zur Teilnahme motivieren können (siehe PPA 10/2016, Seite 4 ). Damit Praxis und Patient gleichermaßen profitieren, ist aber die langfristige Bindung des Patienten an das DMP mindestens ebenso wichtig. Wie die Patientenbindung gelingt und wie Sie die Folgedokumentation und die Abrechnung organisieren, fasst PPA zusammen. |
Recall stellt Patientenbindung an das DMP sicher
Wichtig ist, dass die Patienten nach einer Vorstellung zum DMP-Termin die Praxis nur mit einem neuen Termin verlassen. Dies verhindert, dass Patienten unregelmäßig kommen und das Dokumentationsintervall nicht eingehalten wird (und vermeidet so Honorarverluste). Wenn zwei DMP-Termine nacheinander nicht wahrgenommen werden, wird der Patient von der Versicherung wieder ausgeschrieben. Eine Neueinschreibung ist zwar möglich, aber mit dem Aufwand einer erneuten Einschreibung und Erstdokumentation verbunden.
MERKE | Bei einem Wechsel der Krankenkasse muss der Patient immer neu eingeschrieben werden - unabhängig davon, ob er die DMP-Termine eingehalten hat oder nicht! |
Um sicherzustellen, dass die Patienten ihre DMP-Termine einhalten, sollten Sie in der Praxis eine besondere DMP-Sprechstunde einführen (siehe PPA 05/2008, Seite 1). Für die DMP-Sprechstunde können Recalls (Erinnerungen) eingeführt werden. Die Patienten werden kurz vor dem Termin (z. B. eine Woche) von der Praxis erinnert. Um dieses vornehmen zu dürfen, muss sich der Patient einmalig (schriftlich) damit einverstanden erklären. In der Praxissoftware können diese Patienten entsprechend kenntlich gemacht werden. Durch diese Markierung kann die verantwortliche MFA regelmäßig Listen erstellen mit allen Patienten, die z. B. in der nächsten Woche einen Termin zur DMP-Vorstellung haben. Diese werden angerufen oder anderweitig erinnert, z. B. per E-Mail oder Postkarte (siehe PPA 09/2012, Seite 4).
PRAXISHINWEIS | Eine Liste von Patienten mit fälligem DMP-Termin kann auch rückwirkend funktionieren, da erkennbar ist, welche Patienten ihren Termin (trotz Erinnerung) versäumt haben. Diese können nochmals für eine neue Terminvereinbarung im laufenden Quartal angerufen werden. Da dies eine rein administrative Aufgabe ist, können auch MFA sie erledigen. |
Folgeuntersuchung und -dokumentation
Alle auf die Einschreibung folgenden Untersuchungen und Beratungen werden anhand einer Folge- oder Verlaufsdokumentation erfasst. Auch hier ist ein arbeitsteiliges Handeln sinnvoll (siehe dazu auch Grafik am Ende des Beitrags.)
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Die notwendige Dokumentation wird wieder über standardisierte Formulare im PVS erstellt und digital an die Datenstelle übertragen. Dies muss nicht zwingend parallel zum Besuch des Patienten stattfinden - nach Möglichkeit sollte die Dokumentation jedoch am gleichen Tag erstellt werden. Für die Zuordnung zu einem Dokumentationszeitraum (Quartal, Halbjahr) ist das Datum der Untersuchung und Dokumentation maßgeblich. Das Datum muss also in dem Quartal liegen, in welchem auch die Abrechnung geltend gemacht wird. Konnte die Dokumentation nicht fristgerecht (52 Tage nach Quartalsende) an die Datenstelle übermittelt werden, wird die Abrechnungsziffer nicht akzeptiert.
PRAXISHINWEIS | Wie bei der Erstdokumentation ist es auch bei den Folgedokumentationen sinnvoll, sie gesammelt regelmäßig (z. B. monatlich) an die Datenstelle zu übermitteln. So liegt der Aufwand dafür nicht komplett am Quartalsende, wenn die Abrechnung ansteht. |
Wann und was wird abgerechnet?
Grundlegend darf erst abgerechnet werden, wenn die Leistung vollständig erbracht wurde. Daher ist es sinnvoll, dass derjenige die Ziffer einträgt, der die Leistung erbracht bzw. vollendet hat. Also der Arzt trägt die Betreuungspauschale ein und die DMP-Assistenz die Ziffer für die Erstellung und den Versand der Dokumentation. Ebenso kann mit Ziffern für Sonderuntersuchungen und Schulungen verfahren werden.
Die Vergütung für die Betreuung von Patienten im Rahmen eines DMP erfolgt in allen KV-Regionen als freie Leistung extrabudgetär. Dabei ist anzumerken, dass die Ziffern gänzlich ohne Prüfzeiten sind. In den meisten KV-Bezirken werden die entsprechenden Abrechnungsziffern mit der regulären Quartalsabrechnung an die KV übermittelt.
Wichtig | Die einzelnen Abrechnungsziffern variieren von KV zu KV erheblich (siehe PPA 04/2015, Seite 2). In einigen KV-Bezirken werden die Ziffern nicht von der Praxis abgerechnet sondern von der KV zugesetzt. Fragen Sie bei Ihrer KV nach bzw. lesen Sie die regionalen KV-Informationen, die die KV quartalsweise zur Verfügung stellt.

Weiterführende Hinweise
- „DMP in der Hausarztpraxis: Einschreibung und Erstdokumentation“ (PPA 10/2016, Seite 4).
- „Abrechnungsfragen aus der Praxis - Teil 67“ (PPA 04/2015, Seite 2).
- „Das Recall: Viele haben es, nur wenige nutzen es.“ (PPA 09/2012, Seite 4).
- „Die Chronikersprechstunde“ (PPA 05/2008, Seite 1).