· Fachbeitrag · Versorgungsmodelle
Was bedeutet eigentlich Integrierte Versorgung?
von Yvonne Willibald, Medienbüro Medizin (MbMed), Hamburg
| Hausarztverträge können dazu beitragen, dass chronisch Kranke besser versorgt werden. Das fanden Wissenschaftler der Universität Frankfurt am Main und des Universitätsklinikums Heidelberg heraus. Sie befragten Ärzte und Patienten, die am Hausarzt-Modell der AOK Baden-Württemberg teilnahmen sowie Nicht-Teilnehmer. Aufgrund positiver Resultate lobte die Bundesregierung das AOK-Modell als Musterbeispiel für die von ihr eingeführte Integrierte Versorgung (IV). Doch was genau bedeutet IV? Und was hat das mit Einzelverträgen zu tun? |
Einzelverträge: Motor für Qualität und Wirtschaftlichkeit?
Bis Ende 2003 durften die Krankenkassen ausschließlich Verträge mit den Ärzteverbänden und den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) schließen. Diese Kollektivverträge legen unter anderem fest, wie viel Geld für alle Vertragsärzte einer bestimmten Region zur Verfügung steht. Einerseits schützen sie die Ärzte davor, mit einer wirtschaftlich überlegenen Krankenkasse individuelle Verträge schließen zu müssen. Andererseits ist es den Kassen so unmöglich, Qualifikationen einzelner Ärzte gesondert zu vergüten. Kritiker hielten das System daher für überholt.
Im Jahr 2004 führte die Bundesregierung daher - zusätzlich den zu den Kollektivverträgen - sogenannte Einzel- oder Selektivverträge ein. Dabei schließt ein einzelner Leistungserbringer einen individuellen Vertrag mit einer Krankenkasse. Das können Ärzte oder Krankenhäuser, aber auch Gemeinschaften von Leistungserbringern oder Berufsverbände sein. Die KVen können hingegen keine Einzelverträge abschließen und verlieren ihre Hoheit über das Vertragswesen. Das Ziel des Gesetzgebers: Selektivverträge sollen den Wettbewerb zwischen den einzelnen Leistungserbringern erhöhen und so Qualität und Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung verbessern. In den Verträgen kann etwa festgehalten sein, wie einzelne Patienten oder Patientengruppen mit der gleichen Erkrankung zu behandeln sind. Ein Beispiel ist die Teilnahme von Menschen mit Asthma an strukturierten Behandlungsprogrammen (DMP - Disease Management Programme), die auf die individuellen Erfordernisse betroffener Patienten zugeschnitten sind. Das erklärt, warum chronisch Kranke, die am Hausarztmodell der AOK Baden-Württemberg teilnahmen, häufiger in DMP eingeschrieben waren als Nicht-Teilnehmer.
Behandlungshoheit des Arztes gefährdet?
Kritiker fürchten, dass ein Nebeneinander der Einzel- und Kollektivverträge zu einem Flickenteppich von Versorgungsformen führt. Sie behaupten, die Kassen hätten vor allem ihren finanziellen Vorteil im Blick, denn sie erhalten zusätzlich Geld aus einem Topf des Bundes, wenn sie sich an der IV beteiligen. Des Weiteren könnten sich die Ärzte zu sehr von den Kassen abhängig machen, sodass diese ihnen nicht nur die wirtschaftlichen Konditionen diktieren, sondern auch Einzelheiten bei der Behandlung ihrer Patienten vorschreiben könnten. Hierdurch ginge den Ärzten die Hoheit über das therapeutische Vorgehen verloren.
IV: Kooperation verschiedener Leistungsanbieter
Ziel der IV ist es, Patienten fachübergreifend zu betreuen. Hierzu arbeiten Leistungsanbieter verschiedener Sektoren abgestimmt zusammen. An der IV können neben Haus- und Fachärzten auch Klinikärzte sowie weitere nicht-ärztliche Leistungserbringer, wie etwa Physiotherapeuten, Apotheken und Medizinische Versorgungszentren beteiligt sein. Für die Versicherten ist die Teilnahme freiwillig. Was konkret Gegenstand der IV ist, legen die Kassen in Einzelverträgen mit den beteiligten Leistungserbringern fest. Diese lotsen die Patienten zentral durch das Versorgungssystem: Alle Fäden laufen bei einem Leistungserbringer zusammen, der die Behandlung koordiniert.
Hausarztverträge sorgen für zufriedene Ärzte
Ein Beispiel für IV ist die sogenannte hausarztzentrierte Versorgung, die Kassen seit 2004 anbieten müssen. Das Konzept: Hat ein Patient zum Beispiel Rückenschmerzen, sucht er zunächst seinen Hausarzt auf. Dieser überweist ihn je nach Diagnose an einen Orthopäden, Neurologen oder eine Klinik weiter, die dem Hausarzt wiederum die Befundergebnisse melden. Der Hausarzt fungiert damit als Lotse und hat auch die Medikation der Patienten im Blick.
Die Kassen erhoffen sich von den Verträgen Kostenersparnisse: So soll die Koordination der Behandlungswege helfen, Fehlbelegungen in Kliniken, überflüssige Facharztbesuche und Doppeluntersuchungen zu vermeiden. Die Studie zum AOK-Modell stellte tatsächlich unter anderem einen Rückgang ungesteuerter Facharztbesuche um 12,5 Prozent fest. Da die Teilnahme für Patienten freiwillig ist, locken die Kassen mit Boni: Sie erlassen etwa die Praxisgebühren oder einen Teil der Zuzahlungen. Die niedergelassenen Ärzte hoffen, dass die Verträge ihre Rolle im Gesundheitswesen stärken. Allerdings verpflichten sie sich, bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen und etwa regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen. Auch die MFA müssen teilweise spezielle Qualifikationen erwerben, sodass ein Mehraufwand für das gesamte Praxisteam entsteht. Zudem müssen die Ärzte sich an die von den Kassen festgelegten Behandlungsleitlinien halten, was ihre Entscheidungsfreiheit einschränkt. Im Fall der Studie zum AOK-Modell zeigten sich die teilnehmenden Hausärzte dennoch zufriedener mit ihrem Beruf als Nicht-Teilnehmer - obwohl sie mehr arbeiten mussten.
Weiterführende Hinweise
- Informationen zum AOK-Modell für Integrierte Versorgung bietet der Deutsche Hausärzteverband Baden-Württemberg unter www.hzv-aktuell.de
- Eine Auswertung der Studie der Universität Frankfurt am Main finden Sie hier:tinyurl.com/d2mh937