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· Fachbeitrag · Tarifvertrag für MFA

Ab 1. April 2014 drei Prozent mehr Gehalt für MFA

| Am 1. April 2014 tritt die zweite Stufe des aktuellen Gehaltstarifvertrags für MFA in Kraft. Dann steigen die Tarifgehälter durchschnittlich um weitere drei Prozent. Auch die Vergütungen für Auszubildende steigen. |

 

Der Tarifvertrag war im Juli des vergangenen Jahres abgeschlossen worden und enthielt bereits zum 1. September 2013 eine Gehaltssteigerung um 4,5 Prozent. Ab dem 1. April beginnen die Gehälter für MFA in der Tätigkeitsgruppe I bei 1.683,14 Euro.

 

MFA können darüber hinaus - je nach Fachkenntnissen, Einsatz- und Verantwortungsbereichen - bereits in den ersten vier Berufsjahren in eine der fünf weiteren Tätigkeitsgruppen aufsteigen und somit ihr Grundgehalt um 7,5 Prozent, 12,5 Prozent, 20, 30 bzw. 50 Prozent aufstocken. Die zweite Stufe des Gehaltstarifvertrages sieht außerdem eine Erhöhung der monatlichen Ausbildungsvergütungen um 30 Euro vor. Ab 1. April 2014 betragen diese im ersten Ausbildungsjahr 670 Euro, im zweiten 710 und im dritten Ausbildungsjahr 760 Euro.

 

Quellen:

Quelle: Ausgabe 04 / 2014 | Seite 1 | ID 42601120