· Fachbeitrag · Steuern
Leserforum: Blechschaden auf Parkplatz als Werbungskosten?
| Frage: Ich habe mein Fahrzeug während der Arbeitszeit auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt. Nach Feierabend habe ich bemerkt, dass es einen Blechschaden hat. Verursacher unbekannt. Ich habe den Schaden reparieren lassen und dafür den Werbungskostenabzug beantragt. Das Finanzamt hat das abgelehnt, weil der Schaden infolge des Parkens und nicht auf der „Fahrt“ zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte geschah. Hat das Finanzamt recht? |
Antwort: Nein, der Sachbearbeiter im Finanzamt liegt hier falsch. Nach Auffassung von PPA liegen hier keine Unfallkosten vor, sondern Werbungskosten im Zusammenhang mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Dies hat das Finanzgericht Baden-Württemberg schon am 17. September 1980 entschieden (Az. XI (III) 346/78).