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· Fachbeitrag · Steuern

Hepatitis einer Krankenschwester kann Berufskrankheit sein

| Ist eine Krankenschwester an Hepatitis erkrankt, weil sie sich an der Nadel eines infizierten Patienten verletzt hat, handelt es sich bei dieser Viruserkrankung um eine Berufskrankheit. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Hessen am 14. Juli 2015 entschieden. Selbst getragene Kosten für Arztrechnungen oder Medikamente stellen in diesem Fall voll abziehbare Werbungskosten dar (Az. L 3 U 132/11, Abruf-Nr. 185296 ). |

Quelle: Ausgabe 05 / 2016 | Seite 1 | ID 44025422