· Fachbeitrag · Patienteninformation
Arzneimittel-Zuzahlungsbefreiung: Patienten jetzt erinnern!
| Mit dem neuen Jahr verlieren 2014 ausgestellte Zuzahlungsbefreiungen ihre Gültigkeit. Darauf weist die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hin. Als MFA sollten Sie gerade diejenigen Patienten daran erinnern, die in Ihrer Praxis regelmäßig Verschreibungen erhalten. |
Gesetzlich Krankenversicherte ab 18 Jahren müssen für rezeptpflichtige Arzneimittel 5 bis 10 Euro zuzahlen. Sie können bei ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragen, sobald ihre finanzielle Belastung zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens überschreitet. Bei chronisch Kranken liegt die Belastungsgrenze bei einem Prozent. Da die Zuzahlungsbefreiung jeweils nur für ein Kalenderjahr gilt, muss sie für 2015 neu beantragt werden.
Weiterführender Hinweis
- Zuzahlungsrechner unter http://tinyurl.com/pnxe3ne