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· Fachbeitrag · Medizinwissen

Was geschieht in der Physiotherapie?

von Dr. med. Marianne Schoppmeyer, Ärztin und Medizinjournalistin, Nordhorn

| Die Physiotherapie ist aus der medizinischen Versorgung nicht mehr wegzudenken. Zahlreiche Krankheiten aus fast allen medizinischen Fachbereichen werden mit ihr behandelt. So richtet sich Physiotherapie nicht nur an verunfallte Patienten, sondern auch an Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen sowie Gesunde zur Prävention. |

 

Quelle: © Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - physio-deutschland.de

Ziel: Das Bewegungspotential des Patienten maximieren

Hauptziel der Physiotherapie ist es, die Beweglichkeit des Patienten zu erhalten, zu verbessern oder nach einer Krankheit oder einem Unfall wiederherzustellen. Dafür stehen verschiedene Verfahren zur Verfügung, die unterteilt werden in Bewegungstherapie und Physikalische Maßnahmen.

 

  • Maßnahmen der Bewegungstherapie
  • Krankengymnastik: Aktives funktionelles Üben, um die Beweglichkeit der Gelenke zu fördern und geschwächte Muskulatur zu kräftigen; passive Mobilisation durch den Therapeuten, um Versteifungen zu verhindern; Anleitung des Patienten für eigenes Üben zuhause im Alltag.
  • Krankengymnastik nach Bobath: Es werden natürliche körperliche Bewegungsabläufe erlernt. Diese Form der Krankengymnastik wird in erster Linie bei Kindern angewendet, deren Bewegungsentwicklung verzögert ist sowie bei Erwachsenen mit Bewegungsstörungen in Folge einer Hirnschädigung.
  • Krankengymnastik nach Vojta: Bestimmte Reizpunkte am Körper werden durch den Physiotherapeuten aktiviert und so angeborene Bewegungsmuster ausgelöst. Dieses Verfahren wird bei Patienten mit Hirnschädigung eingesetzt.
  • PNF (propriozeptive neuromuskuläre Fazilitation): Soll das Zusammenspiel zwischen Nerven und Muskeln trainieren.
  • Manuelle Therapie: Mithilfe spezieller Handgrifftechniken werden Gelenke mobilisiert und Schmerzen gelindert.

 

  • Physikalische Maßnahmen
  • Massage: Durch spezielle Grifftechniken wie Kneten, Klopfen oder Vibrieren wird die Durchblutung der Muskulatur gefördert. So können Muskelverspannungen und dadurch bedingte Schmerzen wirksam therapiert werden.
  • Elektrotherapie: Nieder- und mittelfrequente Stromformen werden eingesetzt, um die Durchblutung zu verbessern und so die Muskelspannung zu optimieren.
  • Inhalationstherapie: Sie wird bei Atemwegserkrankungen angewendet. Durch spezielle Geräte (etwa Ultraschallvernebler) werden Medikamente zerstäubt und gelangen über tiefe Einatmung in Atemwege und Lunge.
  • Thermotherapie: Wärme- oder Kälteanwendungen, beispielsweise als Kaltpackungen, Warmpackungen mit Peloiden (zum Beispiel Fango), heiße Rolle, Voll- oder Teilbäder. Kälte oder Wärme können schmerzlindernd wirken, beeinflussen die Muskelspannung positiv und wirken reflektorisch auch auf innere Organe.
  • Hydrotherapie: Wasseranwendungen (etwa Kneipp-Bäder, Güsse, Wickel), um den Kreislauf zu aktivieren, Schmerzen zu lindern und zu entspannen.

Ausstellen der Heilmittelverordnung

Die Physiotherapie gehört zu den Heilmitteln, die vom Arzt verordnet werden. Dafür gibt es einen speziellen Heilmittelkatalog (HMK), in dem genau festgelegt ist, welches Heilmittel bei welcher Erkrankung und welchen Beschwerden angewendet werden darf. Der Arzt darf nur das verordnen, was nach dem HMK auch zulässig ist. Weiterhin ist er gesetzlich dazu verpflichtet, auf eine wirtschaftliche Verordnungsweise zu achten. Das entspricht jedoch nicht immer auch den Wünschen des Patienten. Hier kommt der MFA häufig eine erklärende und vermittelnde Rolle zu.

 

Die Verordnung der Physiotherapie erfolgt bei Kassenpatienten auf einem speziellen Verordnungsblatt (Nr. 13, Verordnung von Maßnahmen der Physikalischen Therapie). Wenn es um das korrekte Ausfüllen dieser Heilmittelverordnung geht, ist zumeist die MFA gefragt. Krankenkassen nehmen es da sehr genau und verweigern auch schon mal die Kostenerstattung, wenn die Heilmittelverordnung nicht korrekt ausgefüllt ist (Eine allgemeine Checkliste zur Heilmittelrichtlinie finden Sie in PPA Nr. 10/2011, S. 7). Leidtragende sind am Ende nicht nur die Physiotherapeuten, sondern auch die Patienten selbst.

Besonderheiten der physiotherapeutischen Verordnung

Auf jeder physiotherapeutischen Verordnung muss ein so genannter Indikationsschlüssel eingetragen werden. Dieser setzt sich zusammen aus einer Diagnosegruppe sowie der Leitsymptomatik. Es werden verschiedene Diagnosegruppen mit ihren jeweiligen Abkürzungen unterschieden:

 

  • Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates: Wirbelsäulenerkrankungen (WS1, WS2), Erkrankungen der Extremitäten (EX1-EX4), Chronifiziertes Schmerzsyndrom (CS).
  • Erkrankungen des Nervensystems (ZN1, ZN2, PN).
  • Erkrankungen innerer Organe: Atemwegserkrankungen (AT1-AT3), arterielle Gefäßerkrankungen (GE), Erkrankungen des Lymphgefäßsystems (LY1-LY3).
  • Sonstige Erkrankungen (SO1-SO5 ), zum Beispiel Störungen der Dickdarmfunktion, Schwindel.

 

Im HMK sind die einzelnen Erkrankungen mit ihren Diagnoseschlüsseln genau aufgelistet. Die Leitsymptomatik wird je nach Ausmaß mit den Kleinbuchstaben a, b, c oder d gekennzeichnet. Der sich daraus ergebende Indikationsschlüssel wird dann vom Arzt auf der Verordnung angegeben.

 

Auch die Anzahl der Behandlungen ist im HMK genau festgelegt. Pro Heilmittelverordnung ist sie in der Regel auf sechs begrenzt, bei wenigen Indikationen sind auch zehn Behandlungen möglich. Ebenso begrenzt sind die Anzahl der Folge-Verordnungen und die Gesamtverordnungsmenge abhängig von der Erkrankung des Patienten. Ist die Gesamtverordnungsmenge überschritten, muss eine Therapiepause von zwölf Wochen eingelegt werden. Allerdings kann der Arzt dann eine Verordnung außerhalb des Regelfalles ausstellen, was insbesondere bei chronisch Kranken häufig vorkommt, die auf regelmäßige physiotherapeutische Maßnahmen angewiesen sind. Diese Verordnung muss jedoch auf der Heilmittelverordnung medizinisch begründet werden. Es liegt dann im Ermessen der Krankenkasse, diese zu genehmigen oder nicht.

 

MERKE | Der Arzt kann weiterhin pro Rezept zwei Heilmittel verordnen. Es muss jedoch beachtet werden, dass auch hier der HMK festlegt, welche Heilmittel bei welcher Diagnose miteinander kombiniert werden dürfen.

Was hat es mit dem Budget auf sich?

Wenn der Arzt zu viele Heilmittelverordnungen ausstellt, kann es Probleme geben. Denn jeder Arzt hat ein individuelles Budget, wie viele Verordnungen er pro Quartal ausstellen darf. Diese Richtgröße ist zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und den Krankenkassen ausgehandelt worden. Überschreitet der Arzt sein Budget um 15 Prozent, muss er ein Prüfverfahren durchlaufen. Dabei wird geprüft, ob die verschriebenen Verordnungen auch wirklich erforderlich waren. Gegebenenfalls muss der Arzt dann einzelne Verordnungen selber bezahlen, anstelle der Krankenkassen.

Welche zusätzlichen Kosten entstehen für den Patienten?

Was bereits für die Logopädie (siehe PPA Nr. 1/2013, S. 8) erläutert wurde, gilt auch für die Physiotherapie: Gesetzlich Versicherte müssen für die Ausstellung der Heilmittelverordnung 10,00 Euro bezahlen. Weiterhin müssen sie 10 Prozent der Behandlungskosten selber tragen, das sind bei sechs Behandlungen je nach Art der physiotherapeutischen Maßnahme etwa 18,00 bis 25,00 Euro. Privat Versicherte sollten bei Ihrer Versicherung nachfragen, in welchem Umfang die Therapie übernommen wird.

 

Weiterführende Hinweise

  • Informationen zu Therapieformen und eine bundesweite Physiotherapeutensuche bietet der Deutsche Verband für Physiotherapie (ZVK) e.V.: www.physio-deutschland.de
Quelle: Ausgabe 02 / 2013 | Seite 6 | ID 37526870