· Fachbeitrag · Medizinwissen
Was geschieht in der Physiotherapie?
von Dr. med. Marianne Schoppmeyer, Ärztin und Medizinjournalistin, Nordhorn
| Die Physiotherapie ist aus der medizinischen Versorgung nicht mehr wegzudenken. Zahlreiche Krankheiten aus fast allen medizinischen Fachbereichen werden mit ihr behandelt. So richtet sich Physiotherapie nicht nur an verunfallte Patienten, sondern auch an Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen sowie Gesunde zur Prävention. |

Quelle: © Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - physio-deutschland.de
Ziel: Das Bewegungspotential des Patienten maximieren
Hauptziel der Physiotherapie ist es, die Beweglichkeit des Patienten zu erhalten, zu verbessern oder nach einer Krankheit oder einem Unfall wiederherzustellen. Dafür stehen verschiedene Verfahren zur Verfügung, die unterteilt werden in Bewegungstherapie und Physikalische Maßnahmen.
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Ausstellen der Heilmittelverordnung
Die Physiotherapie gehört zu den Heilmitteln, die vom Arzt verordnet werden. Dafür gibt es einen speziellen Heilmittelkatalog (HMK), in dem genau festgelegt ist, welches Heilmittel bei welcher Erkrankung und welchen Beschwerden angewendet werden darf. Der Arzt darf nur das verordnen, was nach dem HMK auch zulässig ist. Weiterhin ist er gesetzlich dazu verpflichtet, auf eine wirtschaftliche Verordnungsweise zu achten. Das entspricht jedoch nicht immer auch den Wünschen des Patienten. Hier kommt der MFA häufig eine erklärende und vermittelnde Rolle zu.
Die Verordnung der Physiotherapie erfolgt bei Kassenpatienten auf einem speziellen Verordnungsblatt (Nr. 13, Verordnung von Maßnahmen der Physikalischen Therapie). Wenn es um das korrekte Ausfüllen dieser Heilmittelverordnung geht, ist zumeist die MFA gefragt. Krankenkassen nehmen es da sehr genau und verweigern auch schon mal die Kostenerstattung, wenn die Heilmittelverordnung nicht korrekt ausgefüllt ist (Eine allgemeine Checkliste zur Heilmittelrichtlinie finden Sie in PPA Nr. 10/2011, S. 7). Leidtragende sind am Ende nicht nur die Physiotherapeuten, sondern auch die Patienten selbst.
Besonderheiten der physiotherapeutischen Verordnung
Auf jeder physiotherapeutischen Verordnung muss ein so genannter Indikationsschlüssel eingetragen werden. Dieser setzt sich zusammen aus einer Diagnosegruppe sowie der Leitsymptomatik. Es werden verschiedene Diagnosegruppen mit ihren jeweiligen Abkürzungen unterschieden:
- Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates: Wirbelsäulenerkrankungen (WS1, WS2), Erkrankungen der Extremitäten (EX1-EX4), Chronifiziertes Schmerzsyndrom (CS).
- Erkrankungen des Nervensystems (ZN1, ZN2, PN).
- Erkrankungen innerer Organe: Atemwegserkrankungen (AT1-AT3), arterielle Gefäßerkrankungen (GE), Erkrankungen des Lymphgefäßsystems (LY1-LY3).
- Sonstige Erkrankungen (SO1-SO5 ), zum Beispiel Störungen der Dickdarmfunktion, Schwindel.
Im HMK sind die einzelnen Erkrankungen mit ihren Diagnoseschlüsseln genau aufgelistet. Die Leitsymptomatik wird je nach Ausmaß mit den Kleinbuchstaben a, b, c oder d gekennzeichnet. Der sich daraus ergebende Indikationsschlüssel wird dann vom Arzt auf der Verordnung angegeben.
Auch die Anzahl der Behandlungen ist im HMK genau festgelegt. Pro Heilmittelverordnung ist sie in der Regel auf sechs begrenzt, bei wenigen Indikationen sind auch zehn Behandlungen möglich. Ebenso begrenzt sind die Anzahl der Folge-Verordnungen und die Gesamtverordnungsmenge abhängig von der Erkrankung des Patienten. Ist die Gesamtverordnungsmenge überschritten, muss eine Therapiepause von zwölf Wochen eingelegt werden. Allerdings kann der Arzt dann eine Verordnung außerhalb des Regelfalles ausstellen, was insbesondere bei chronisch Kranken häufig vorkommt, die auf regelmäßige physiotherapeutische Maßnahmen angewiesen sind. Diese Verordnung muss jedoch auf der Heilmittelverordnung medizinisch begründet werden. Es liegt dann im Ermessen der Krankenkasse, diese zu genehmigen oder nicht.
MERKE | Der Arzt kann weiterhin pro Rezept zwei Heilmittel verordnen. Es muss jedoch beachtet werden, dass auch hier der HMK festlegt, welche Heilmittel bei welcher Diagnose miteinander kombiniert werden dürfen. |
Was hat es mit dem Budget auf sich?
Wenn der Arzt zu viele Heilmittelverordnungen ausstellt, kann es Probleme geben. Denn jeder Arzt hat ein individuelles Budget, wie viele Verordnungen er pro Quartal ausstellen darf. Diese Richtgröße ist zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und den Krankenkassen ausgehandelt worden. Überschreitet der Arzt sein Budget um 15 Prozent, muss er ein Prüfverfahren durchlaufen. Dabei wird geprüft, ob die verschriebenen Verordnungen auch wirklich erforderlich waren. Gegebenenfalls muss der Arzt dann einzelne Verordnungen selber bezahlen, anstelle der Krankenkassen.
Welche zusätzlichen Kosten entstehen für den Patienten?
Was bereits für die Logopädie (siehe PPA Nr. 1/2013, S. 8) erläutert wurde, gilt auch für die Physiotherapie: Gesetzlich Versicherte müssen für die Ausstellung der Heilmittelverordnung 10,00 Euro bezahlen. Weiterhin müssen sie 10 Prozent der Behandlungskosten selber tragen, das sind bei sechs Behandlungen je nach Art der physiotherapeutischen Maßnahme etwa 18,00 bis 25,00 Euro. Privat Versicherte sollten bei Ihrer Versicherung nachfragen, in welchem Umfang die Therapie übernommen wird.
Weiterführende Hinweise
- Informationen zu Therapieformen und eine bundesweite Physiotherapeutensuche bietet der Deutsche Verband für Physiotherapie (ZVK) e.V.: www.physio-deutschland.de
- Der Heilmittelkatalog findet sich auf der Seite des Berufs- und Wirtschaftsverbands der Selbstständigen in der Physiotherapie unter www.vdb-physiotherapieverband.de/wp-content/uploads/2011/09/heilmittelkatalog-2011.pdf