· Fachbeitrag · Medizinwissen
Was geschieht in der Ergotherapie?
von Dr. med. Marianne Schoppmeyer, Ärztin und Medizinjournalistin, Nordhorn
| Ergotherapeuten gehören wie Logopäden und Physiotherapeuten zu den Heilberufen. Viele Patienten können sich unter Ergotherapie jedoch nur wenig vorstellen. Damit Sie als MFA Ihren Patienten demnächst mehr zu dieser Therapieform erzählen können, wird im Folgenden vorgestellt, was in der Ergotherapie genau geschieht, welche Patienten davon profitieren und was bei der Verschreibung der Heilmittelverordnung zu beachten ist. |
Was ist Ergotherapie?
Die Ergotherapie ist eine sehr vielschichtige Therapie, die verschiedenste Einzelmaßnahmen umfasst. Ziel ist immer, dem Patienten mehr Handlungsfähigkeit zu geben, sodass er das tägliche Leben besser meistern kann. Seine Selbstständigkeit soll verbessert werden, sodass er den Alltag in Beruf, Schule, Familie und Gesellschaft so unabhängig wie möglich gestalten kann. Hinzu kommt die Beratung von Angehörigen sowie nach Möglichkeit auch von engen Bezugspersonen zum Umgang mit dem Patienten.

Quelle: Presseservice - ergoaustria.at
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Was kann der Arzt verordnen?
Im Heilmittelkatalog (HMK) ist genau festgelegt, welche Behandlung der Arzt bei welcher Erkrankung verschreiben darf. In der Ergotherapie sind dies:
- Motorisch-funktionelle Behandlung (MFB): Hier werden Kraft, Beweglichkeit, Ausdauer sowie Koordination trainiert und körperliche Bewegungsabläufe gezielt eingeübt. Dies kann geschehen durch handwerkliche, spielerische und gestalterische Behandlungstechniken, Training der Aktivitäten des täglichen Lebens oder Versorgung mit Alltagshilfen.
- Sensomotorisch-perzeptive Behandlung (SPB): Patienten mit eingeschränkten Sinnesfähigkeiten werden behandelt. Ziel ist die Verbesserung der Körperwahrnehmung, der Haltung und des Gleichgewichts, der Koordination von Bewegungsabläufen sowie der Grob- und Feinmotorik.
- Hirnleistungstraining/neuropsychologisch orientierte Behandlung (NOB): Es werden unter anderem die Aufmerksamkeit, Konzentration, Merkfähigkeit, Reaktionszeit sowie die Wahrnehmung trainiert.
- Psychisch-funktionelle Behandlung (PFB): Das Ziel ist, eine psychische Stabilität des Patienten zu erreichen. Antrieb, Motivation, Kommunikationsfähigkeit, Selbstvertrauen und Eigenverantwortung sollen so verbessert werden.
- Thermische Anwendung (TH): Sie wird zusätzlich zur motorisch-funktionellen Behandlung oder zur sensomotorisch-perzeptiven Behandlung verordnet. Zum Einsatz kommen beispielsweise Paraffinbäder, Infrarot-Licht, Eisbeutel usw. Ziel ist die Durchblutung zu steigern, die Muskelspannung zu senken, Schmerzen und Gelenksteifigkeit zu reduzieren.
PRAXISHINWEIS | Um für Ihre Patienten eine ergotherapeutische Praxis in der Nähe zu finden, bietet sich die Suchfunktion auf der Seite des Deutschen Verbands für Ergotherapeuten an: www.dve.info/therapeutensuche/praxenverzeichnis.html |
Was ist bei der Verschreibung zu beachten?
Ergotherapie kann sowohl von Fachärzten als auch von Allgemeinmedizinern verschrieben werden. Die Ergotherapie gehört zu den Heilmitteln, deren Verordnung bei Kassenpatienten auf einem speziellen Verordnungsblatt (Nr. 18, Verordnung von Maßnahmen der Ergotherapie) erfolgen muss. Wenn es um das Ausfüllen dieser Heilmittelverordnung geht, ist häufig auch die MFA gefragt. Daher, denken Sie daran, nur, wenn das Formular korrekt ausgestellt ist, darf eine Behandlung durch den Ergotherapeuten aufgenommen werden. Wichtig ist, und dies sollten Sie dem Patienten mitteilen, dass die Therapie spätestens 14 Tage nach dem Ausstellungsdatum auf der Heilmittelverordnung begonnen wird, ansonsten verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Ebenso darf die Therapie nur für maximal 14 Tage unterbrochen werden.
MERKE | Änderungen auf dem Formular sind durch den Arzt mit Stempel, Handzeichen und Datum auf der Heilmittelverordnung einzutragen. Dabei ersparen korrekt ausgefüllte Formulare Ihnen Rückfragen durch Therapeuten. PPA stellt Ihnen deshalb eine Checkliste zum korrekten Ausfüllen von Heilmittelverordnungen zur Verfügung, die Sie auf ppa.iww.de in der Rubrik „Downloads“ finden. |
Besonderheiten der ergotherapeutischen Verordnung
Auf jeder ergotherapeutischen Verordnung muss ein so genannter Indikationsschlüssel, die Bezeichnung der Diagnosegruppe, eingetragen werden. Es werden insgesamt 16 verschiedene Diagnosegruppen unterschieden:
- Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems (SB1 - SB7)
- Erkrankungen des Nervensystems (EN1 - EN4)
- Psychische Störungen (PS1 - PS5)
Zusätzlich zum Indikationsschlüssel müssen Diagnose und Leitsymptomatik angegeben werden. Für den Therapeuten ist es häufig auch hilfreich, wenn weitere relevante Befunde und Begleiterkrankungen auf dem Vordruck vermerkt werden. Daraus ergibt sich dann das zu verordnende Heilmittel. Im HMK wird unterschieden zwischen
- vorrangigen Heilmitteln, die primär verordnet werden sollen,
- optionalen Heilmitteln, die alternativ zum vorrangigen Heilmittel verordnet werden können, sowie
- ergänzenden Heilmitteln, die zusätzlich zum vorrangigen oder optionalen Heilmittel verordnet werden dürfen.
Auch die Anzahl der Behandlungen ist im HMK genau festgelegt. Ebenso begrenzt sind die Anzahl der Folge-Verordnungen und die Gesamtverordnungsmenge abhängig von der Erkrankung des Patienten. Wird die Gesamtverordnungsmenge überschritten, muss eine Therapiepause von zwölf Wochen eingelegt werden.
MERKE | Der Arzt kann bei Überschreiten der Gesamtverordnungsmenge eine Verordnung außerhalb des Regelfalls ausstellen, was besonders bei chronisch Kranken häufig vorkommt, die auf regelmäßige ergotherapeutische Maßnahmen angewiesen sind. Diese Verordnung muss jedoch medizinisch begründet werden. Es liegt dann im Ermessen der Krankenkasse, diese zu genehmigen oder nicht. |
Zusätzliche Kosten für den Patienten
Wie für die Heilmittelverordnungen zur Physiotherapie und Logopädie gilt auch für die Ergotherapie: Gesetzlich Versicherte ab dem 18. Lebensjahr müssen für die Ausstellung der Heilmittelverordnung 10 Euro bezahlen. Weiterhin müssen sie zehn Prozent der Behandlungskosten selber tragen. Privat Versicherte sollten bei Ihrer Versicherung nachfragen, in welchem Umfang die Therapie übernommen wird.