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· Fachbeitrag · Medizinwissen

Thrombosen: Erkennen - behandeln - vorbeugen

von Dr. med. Marianne Schoppmeyer, Ärztin und Medizinjournalistin, Nordhorn

| Bei einer Thrombose wird eine Vene durch ein Blutgerinnsel eingeengt oder verstopft. Obwohl Thrombosen in allen Gefäßen entstehen können, treten sie zu 90 Prozent in den Venen von Beinen und Becken auf. Es handelt sich dann um eine tiefe Bein- bzw. Beckenvenenthrombose (TVT). Diese geht häufig mit schweren Folgeschäden einher. Jedes Jahr sind mehr als 80.000 Bundesbürger betroffen. Meist kann der Hausarzt eine TVT ambulant behandeln. Dabei ist er auf Unterstützung durch Sie als MFA angewiesen. |

Wie entsteht eine TVT?

Die Ursache einer TVT lässt sich oft nicht eindeutig feststellen. Häufig treten verschiedene Faktoren zusammen auf, die die Entstehung einer Thrombose begünstigen. Hierzu zählen:

 

  • verlangsamter Blutfluss, zum Beispiel durch Krampfadern, Herzinsuffizienz, mangelnde Bewegung (Bettruhe), Gipsverband,
  • Veränderungen der Gefäßinnenwände, zum Beispiel durch Operationen, Entzündungen und
  • Gerinnungsstörungen, zum Beispiel durch Medikamente (Ovulationshemmer), nach Operationen, angeborene Gerinnungsstörungen

Wie macht sich eine tiefe Venenthrombose bemerkbar?

Die Hälfte der Patienten hat trotz Vorliegen einer TVT keinerlei Beschwerden. Symptome können vollständig fehlen. Patienten mit Symptomen klagen beim Arztbesuch häufig über

 

  • Spannungsgefühl bzw. Schwere in dem betroffenen Bein,
  • angeschwollenes Bein, insbesondere im Seitenvergleich festzustellen (Umfangsmessung),
  • Venen, die direkt unter der Haut verlaufen, sind sichtbar („Warnvenen“) oder
  • darüber, dass Hochlagern des Beines die Beschwerden bessert.

 

PRAXISHINWEIS | Wenn Sie als MFA bei einem Patienten den Verdacht haben, dass eine TVT vorliegt, sollten Sie ihn schnell dem Arzt vorstellen und nicht erst ins Wartezimmer schicken. Denn je früher eine Thrombose erkannt wird, desto besser sind die Aussichten für eine erfolgreiche Therapie.

 

Wie wird eine TVT diagnostiziert?

Vor jeder Therapie steht die Diagnose. Zwar deuten die oben genannten Symptome auf eine TVT hin, doch können diese auch andere Ursachen haben. Daher wird der Arzt in der Regel eine Doppler-Sonographie am betreffenden Bein durchführen. Sie ist für den Patienten wenig belastend und ein Blutgerinnsel kann direkt dargestellt werden. Außerdem wird der Arzt einen veränderten oder fehlenden Blutfluss in der betroffenen Vene feststellen. Um die Diagnose weiter zu sichern, wird Blut abgenommen und der D-Dimer-Wert bestimmt. D-Dimere sind ein Spaltprodukt des Fibrins. Ist dieser Wert nicht erhöht, kann eine Thrombose mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden.

Therapie einer TVT

Ziel der Therapie ist es, ein weiteres Fortschreiten der Thrombose zu verhindern, den blockierten Blutfluss wieder herzustellen und das Auftreten einer Lungenembolie zu verhindern. Die Therapie einer TVT steht auf drei Säulen: Antikoagulation, Kompression, Mobilisation.

 

Antikoagulation

Jede Thrombose wird umgehend mit Medikamenten behandelt, die die Blutgerinnung hemmen (Antikoagulanzien). Hierfür stehen zur Verfügung:

 

  • niedermolekulare Heparine (NMH, wie Certoparin als Mono-Embolex®),
  • Faktor-Xa-Hemmer (wie Phenprocoumon als Arixtra®) oder
  • nicht-Vitamin-K orale Antikoagulanzien (NOAKs wie Rivaroxaban als Xarelto®).

 

Niedermolekulare Heparine und Fondaparinux werden subkutan gespritzt (siehe PPA 01/2016, Seite 10). Spezielle Spritzensysteme erleichtern es dem Patienten, sich das Medikament zu Hause selbst zu spritzen.

 

Nach einigen Tagen wird mit der überlappenden Umstellung von der subkutanen Injektion auf ein oral zu verabreichendes Medikament begonnen, das ebenfalls die Blutgerinnung hemmt. Dies sind zum Beispiel Vitamin-K-Antagonisten (Cumarin als Marcumar®). Unter einer solchen Therapie sind zum Schutz des Patienten bestimmte Sicherheitsvorkehrungen erforderlich (siehe dazu PPA 01/2016, Seite 8).

 

Kompression

Für einen größtmöglichen Behandlungserfolg sollte mit der Kompressionstherapie so früh wie möglich begonnen werden. Dazu wird anfangs ein Kompressionsverband mit Kurzzugbinden angelegt bis die Schwellung des Beines zurückgegangen ist. Danach werden passgenaue medizinische Kompressionsstrümpfe der Kompressionsklasse III (Andruck im Knöchelbereich von 30-40 mmHg) verordnet.

 

  • Nutzen der Kompression
  • verbessert den Blutfluss zum Herzen in den nicht-thrombosierten Venen und Kollateralvenen
  • beschleunigt durch den Druck das Anwachsen des Thrombus an die Venenwand (und verhindert dadurch ein Fortspülen in die Lunge oder andere Organe)
  • reduziert die Schmerzen und die Schwellung des Beines
  • beugt dem Auftreten eines postthrombotischen Syndroms (siehe unten) vor
  • vermindert das Rezidivrisiko einer erneuten Thrombose
 

Kompressionsstrümpfe erhalten Ihre Patienten im Sanitätshaus oder in der Apotheke. Hier werden an definierten Punkten die Beinumfänge gemessen und dann ein passender Kompressionsstrumpf ausgesucht.

 

MERKE | Das Bein darf zum Zeitpunkt der Messung nicht mehr angeschwollen sein. In seltenen Fällen können spezielle Maßanfertigungen der Kompressionsstrümpfe nötig werden, die dann aber vom Arzt rezeptiert werden müssen.

 

Mobilisation

Patienten mit TVT sollten - entgegen früherer Empfehlungen - keine Bettruhe einhalten. Raten Sie Ihren Patienten, sich zu bewegen, soweit eventuelle Schmerzen dies zulassen. Empfehlenswert sind zwei bis drei Spaziergänge à 20 Minuten pro Tag. Beim Gehen wird die Muskelpumpe in den Waden aktiviert und so die Wirkung der Kompressionstherapie weiter unterstützt.

Verordnung von Kompressionsstrümpfen und Hilfsmitteln

Kompressionsstrümpfe sind Hilfsmittel. Sie sind in der Produktgruppe 17 „Kompressionstherapie“ des Hilfsmittelverzeichnisses der gesetzlichen Krankenkassen gelistet. Die Kosten werden durch die gesetzlichen Krankenkassen außerbudgetär getragen. Bei der Erstversorgung können dem Patienten aus hygienischen Gründen zwei Paare verordnet werden. Alle sechs Monate kann ein neues Paar rezeptiert werden. Zusätzlich können bei Bedarf verordnet werden:

 

  • bei Patienten mit Bewegungseinschränkungen oder nachlassender Kraft An- und Ausziehhilfe (Produktgruppe 2 des Hilfsmittelverzeichnisses)
  • Befestigungen wie Haftband, Hüftbefestigung oder Hautkleber

 

  • Kompressionsstrümpfe: Das muss auf dem Rezept stehen

Kompressionsstrümpfe werden auf einem separaten Rezept verordnet. Auf diesem Rezept müssen Sie das Feld Nummer 7 (Hilfsmittel) markieren und folgende Informationen angeben:

  • Diagnose,
  • Bezeichnung des Hilfsmittels,
  • Menge,
  • Länge der Strümpfe,
  • Kompressionsklasse und
  • die Beschaffenheit der Fußspitze (offen oder geschlossen).
 

Beachten Sie | Verwechseln Sie Kompressionsstrümpfe nicht mit Stützstrümpfen. Stützstrümpfe kann der Patient zur Prophylaxe bei leichten Venenproblemen tragen, beispielsweise wenn er im Beruf lange stehen muss. Sie üben einen wesentlich geringeren Kompressionsdruck aus und können in der Apotheke erworben werden. Die gesetzliche Krankenkasse trägt die Kosten dafür meist nicht.

Patientenmotivation

Der Patient sollte die Kompressionsstrümpfe möglichst zwei Jahre lang tragen. Damit er das auch tut, sollten Sie die Kompressionstherapie so patientengerecht wie möglich gestalten.

 

PRAXISHINWEISE |

  • Klären Sie vor der Verordnung von Kompressionsstrümpfen, ob der Patient in der Lage ist, diese selbstständig anzuziehen oder ob eine zuverlässige Hilfsperson diese Aufgabe übernehmen kann.
  • Wenn das Anziehen der Strümpfe Schwierigkeiten bereitet, beispielsweise bei älteren, immobilen oder adipösen Patienten, kann Ihr Chef zusätzlich An- und Ausziehhilfen verordnen.
  • Alternativ kann der Patient auch zwei Kompressionsstrümpfe der Kompressionsklasse II übereinander tragen.
  • Erklären Sie dem Patienten genau den Nutzen und die Vorteile der Kompressionstherapie (siehe oben).
  • Wie Sie den Patienten zu einer besseren Mitarbeit motivieren können, lesen Sie in „Mehr Compliance durch richtige Gesprächsführung (PPA 11/2015, Seite 15).
 

Was sind mögliche Komplikationen einer TVT?

Die gefürchtetste Komplikation einer TVT ist die Lungenembolie. Sie entsteht, wenn sich der Thrombus von der Gefäßwand löst und durch die Gefäßbahn verschleppt wird - ein sogenannter Embolus. Gelangt dieser in die Lunge und verhindert durch Gefäßverschluss die Durchblutung und damit die Sauerstoffversorgung des Organs, wird das betroffene Gewebe schwer geschädigt. Jedes Jahr sterben 25.000 bis 30.000 Patienten an einer Lungenembolie.

 

Bei bis zu der Hälfte aller Patienten mit TVT tritt nachfolgend ein postthrombotisches Syndrom aufgrund einer chronischen Rückflussstauung des venösen Blutes auf. Die Patienten klagen über Schweregefühl, Spannungsschmerzen und Ödeme in den Beinen. Durch eine konsequente Kompressionstherapie kann das Auftreten eines postthrombotischen Syndroms um etwa die Hälfte reduziert werden.

Tipps für Ihre Patienten

Es lassen sich nicht grundsätzlich alle Risikofaktoren einer Thrombose vermeiden. Doch können Patienten vorbeugend aktiv werden, damit sich keine Blutgerinnsel in den Venen bilden.

 

  • So beugen Patienten TVT vor
  • Bewegung stimuliert Blutrückfluss aus den Venen der Beine zum Herzen
  • Beine hoch lagern, um Venen zu entlasten
  • Langes Stehen und Sitzen vermeiden
  • Ausreichend trinken, das heißt 1,5 bis 2 Liter am Tag
  • Übergewicht reduzieren
  • Rauchen aufgeben
 
Quelle: Ausgabe 01 / 2016 | Seite 4 | ID 43726436