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· Fachbeitrag · Medizinwissen

Sommer, Sonne, Hautkrebs-Screening

von Dr. med. Marianne Schoppmeyer, Ärztin und Medizinjournalistin, Nordhorn

| Kaum zeigen sich im Frühjahr und Sommer die ersten Sonnenstrahlen, zieht es Jung und Alt nach draußen. Trotz zahlreicher Warnungen endet das Sonnenbaden jedoch viel zu häufig mit einem Sonnenbrand. Und der lässt nicht nur die Haut schneller altern, sondern ist auch ein wesentlicher Risikofaktor für Hautkrebs. |

Zahl UV-bedingter Hauterkrankungen nimmt stetig zu

Sonnenbrände gerade in der Kindheit und Jugend erhöhen das Krebsrisiko - insbesondere für das maligne Melanom - um das Zwei- bis Dreifache. Aber auch übermäßiges Sonnenbaden erhöht das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken, nicht unerheblich. Die Haut hat ein Gedächtnis für Schäden durch UV-Strahlen, die sich im Laufe der Jahre stetig aufsummieren.

 

So wundert es nicht, dass die Zahl UV-bedingter Hauterkrankungen in den letzten 25 Jahren kontinuierlich zugenommen hat. Schätzungen zufolge erkranken in Deutschland jährlich etwa 195.000 Personen neu an Hautkrebs. Dabei wird unterschieden zwischen:

  • Malignem Melanom (schwarzer Hautkrebs)

Es entsteht meist aus Muttermalen, kann sich aber auch komplett neu bilden. Häufig finden sich Metastasen in anderen Organen, weshalb es auch der bösartigste Hauttumor ist. Der Erkrankungsgipfel liegt zwischen dem 40. und 50. Lebensjahr, wobei allerdings auch schon 20-Jährige aufgrund des heute geänderten Sonnenverhaltens betroffen sein können.

  • Basalzellkrebs (weißer Hautkrebs)

Ausgehend von der Haut wächst er langsam in das umgebende Gewebe wie Muskel und Knorpel ein. Zwar metastasiert er nicht, kann aber mit zunehmender Größe schwierig zu entfernen sein. Meist erkranken Menschen zwischen dem 60. und 70. Lebensjahr, die sich intensiv UV-Strahlung ausgesetzt haben. Typischerweise ist der Basalzellkrebs an Stellen lokalisiert, die häufig von der Sonne beschienen werden, beispielsweise Nase, Stirn, Nacken oder Hände.

  • Stachelzellkrebs (weißer Hautkrebs)

Dem Stachelzellkrebs geht häufig eine typische Schädigung der Haut voraus: Die solare Keratose. Dabei handelt es sich um eine schuppige und krustige Erhebung der Haut, die sich wie Sandpapier anfühlt. Wird diese Vorstufe nicht entfernt, besteht ein erhöhtes Risiko für Stachelzellkrebs. Meist erkranken (wie beim Basalzellkrebs) Menschen zwischen dem 60. und 70. Lebensjahr, die sich intensiv UV-Strahlung ausgesetzt haben. Auch der Stachelzellkrebs entsteht typischerweise an Körperstellen, die häufig von der Sonne beschienen werden.

 

Basalzellkrebs und Stachelzellkrebs sind bei den meisten Patienten heilbar. Auch das maligne Melanom ist häufig heilbar. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass es frühzeitig erkannt wird. Genau an dieser Stelle sind Sie als MFA gefragt! Seit Mitte 2008 gibt es ein für den Patienten kostenloses Hautkrebs-Screening. Viele Patienten wissen jedoch noch viel zu wenig von dieser Möglichkeit. Hier kann die MFA als Mittlerin zwischen Arzt und Patient wirken und auf diese Untersuchung hinweisen. Außerdem kann in der Arztpraxis kostenloses Informationsmaterial zum Hautkrebs-Screening ausgelegt werden. Die Deutsche Krebshilfe bietet umfangreiches Material dazu an unter www.hautkrebs-screening.de/aerzte/service/infomaterial.php.

Hautkrebs-Screening ab 35 Jahren

Das Hautkrebs-Screening sollte bei jedem Patienten ab 35 Jahren im zweijährlichen Abstand durchgeführt werden. Dabei wird die gesamte Haut vom Scheitel bis zur Sohle inspiziert, denn Hautkrebs kann auch dort entstehen, wo die Sonne in der Regel nicht hinscheint. Durchgeführt wird diese Untersuchung entweder von einem Dermatologen oder von einem Hausarzt, der sich speziell weitergebildet hat. Der Patient sollte ungefähr eine Viertelstunde einplanen, bis alle Körperregionen durch das geschulte Auge des Arztes inspiziert worden sind.

PRAXISHINWEIS | Falls in Ihrer Praxis kein Hautkrebs-Screening durchgeführt wird, finden Sie unter www.hautkrebs-screening.de/allgemein/arztsuche.php einen entsprechenden Arzt in Ihrer Nähe, an den Sie Ihre Patienten verweisen können.

Was muss der Patient vor der Untersuchung wissen?

Sie sollten den Patienten bereits bei der Terminvergabe darauf hinweisen, dass er zur Untersuchung kein Make-up verwenden soll, da dies die Inspektion erschwert. Da Hautkrebs auch unter den Finger- und Zehennägeln auftreten kann, sollte auch jeglicher Nagellack entfernt werden. Ebenso sollten aufwendige Frisuren mit viel Haarspray oder Haargel vermieden werden, da der Arzt auch die Kopfhaut genau inspizieren wird.

Selbstuntersuchung ist sinnvoll

Eine weitere Maßnahme, um sich vor Hautkrebs zu schützen, ist die Selbstuntersuchung. Jeder kennt seinen Körper am besten selber. Daher sollten Sie Patienten darauf hinweisen, dass neben dem zweijährlichen Hautkrebs-Screening auch regelmäßig eine Selbstuntersuchung durchgeführt werden sollte. Das gilt insbesondere für Patienten mit

  • vielen Leberflecken oder Sommersprossen,
  • einer hellen Haut,
  • blauen Augen und/oder
  • blonden oder roten Haaren.

 

Auch Patienten, in deren engsten Familienkreis bereits ein Melanom aufgetreten ist, haben ein erhöhtes Risiko, selbst zu erkranken.

 

Für die Selbstuntersuchung sollten die Patienten sich vor einen großen Spiegel stellen und zusätzlich einen Handspiegel zur Hilfe nehmen. Es sollte wirklich der komplette Körper inspiziert werden. Dazu gehören beispielsweise auch Füße (Sohle, Zehenzwischenräume), Genitalien, After, Rücken, Nacken, die Rückseite der Arme, Ohren und Kopfhaut. Am einfachsten können Muttermale nach der ABCD-Regel beurteilt werden.

  • Beurteilung nach der ABCD-Regel

A wie Asymmetrie

Auffällig sind Muttermale, die nicht gleichmäßig rund oder oval sind.

B wie Begrenzung

Auffällig sind unscharfe Begrenzung oder Ausfransungen eines Muttermales.

C wie Colour (Farbe)

Auffällig sind Muttermale, die mehrere Farbtönungen enthalten.

D wie Durchmesser

Auffällig sind Muttermale, deren Durchmesser größer als 2 mm ist.

Daneben sind auch Muttermale auffällig, die jucken, brennen oder bluten. Trifft bei Ihren Patienten eines oder treffen mehrere dieser Kriterien zu, muss das entsprechende Muttermal unbedingt von einem Arzt begutachtet werden. Dieser entscheidet dann, ob es weiterhin sorgfältig beobachtet werden soll oder besser entfernt wird.

 

BEACHTEN SIE | Weisen Sie Ihre Patienten darauf hin, dass die Selbstuntersuchung nicht das Hautkrebs-Screening durch den Arzt ersetzt!

Wichtig: Sonnenschutz für jedermann

Damit es gar nicht erst zu bösartigen Hautveränderungen kommt, sollten im Freien und im Umgang mit der Sonne unbedingt einige Verhaltensregeln beherzigt werden, die Sie Ihren Patienten an die Hand geben können:

 

  • Meiden Sie die Mittagssonne zwischen 11:00 Uhr und 15:00 Uhr.

 

  • Halten Sie sich im Schatten auf. Allerdings sind auch im Schatten noch 30 bis 50 Prozent der UV-Strahlung vorhanden.

 

  • Bedecken Sie Ihren Körper mit Kleidung und tragen Sie eine Kopfbedeckung. Es gibt auch spezielle Kleidung, die UV-Strahlen besonders gut abhält.

 

  • Verwenden Sie Sonnenschutzcreme mit einem Lichtschutzfaktor über 20.

 

  • Cremen Sie sich mindestens 30 Minuten vor einem Aufenthalt in der Sonne ein, erst dann beginnt die Sonnencreme zu wirken. Und was viele nicht wissen: Sonnencreme schützt zwar vor Sonnenbrand, nicht aber vor Hautkrebs.
Quelle: Ausgabe 07 / 2012 | Seite 13 | ID 33540010