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· Fachbeitrag · Medizinwissen

Die Versorgung schwerkranker und sterbender Patienten

von Dr. med. Marianne Schoppmeyer, Ärztin und Medizinjournalistin, Nordhorn

| Fragt man Patienten, wo sie sterben möchten, so lautet die Antwort bei der überwiegenden Mehrheit: „Zu Hause, in meiner vertrauten Umgebung“. Damit dieser Wunsch erfüllt werden kann, benötigen sowohl der Hausarzt als auch die MFA eine hohe fachliche und soziale Kompetenz sowie die Bereitschaft mit vielen verschiedenen Berufsgruppen, die bei der Betreuung eines Sterbenden mitwirken, zu kooperieren. Als Begleiter, die den Patienten und seine Angehörigen oftmals seit Jahren kennen, kommt dem Hausarzt und seinem Team bei der Sterbebegleitung eine tragende Rolle zu. |

Die Palliativmedizin und ihre Aufgaben

Als MFA haben Sie in vielen Situationen mit schwerkranken Menschen zu tun: Patienten erhalten eine bedrohliche Diagnose wie beispielsweise die einer fortgeschrittenen Tumorerkrankung, Blutwerte müssen aufgrund einer Chemotherapie regelmäßig kontrolliert, Wunden müssen versorgt werden.

 

Häufig beginnt die palliativmedizinische Versorgung durch den Hausarzt und sein Team jedoch erst, wenn dem Patienten im Krankenhaus gesagt wird „Wir können nichts mehr für Sie tun.“ Dass es auch dann - selbst wenn für den Patienten keine Heilung mehr möglich ist - doch noch sehr viel zu tun gibt, lehrt die Palliativmedizin.

 

MERKE | Unter Palliativmedizin wird die Behandlung eines Patienten mit einer nicht heilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung verstanden. Ziel der Palliativmedizin sind der Erhalt und die Verbesserung der Lebensqualität in der noch verbleibenden Lebenszeit. Hieran sollen sich alle Maßnahmen und Entscheidungen orientieren.

 

Schwerstkranke, sterbende Patienten leiden oft an einer ganzen Reihe spezifischer Beschwerden. Dies sind meist

 

  • eine erschwerte Nahrungsaufnahme und Flüssigkeitsversorgung
  • Magen-Darm-Beschwerden wie Übelkeit und Erbrechen, Verstopfung
  • Atemnot
  • Schmerzen
  • Unruhe
  • Angst

 

Neben der Linderung dieser Beschwerden gehört auch die psychosoziale und spirituelle Begleitung des Patienten zu einem wesentlichen Merkmal der Palliativmedizin. Häufig erfordern Palliativpatienten und ihre Angehörigen zahlreiche, zeitaufwendige Hausbesuche.

Die Hausarztpraxis im palliativmedizinischen Netzwerk

Die häusliche Versorgung schwerstkranker, sterbender Patienten wird zum großen Teil von Hausärzten und damit letztendlich auch durch Sie als MFA übernommen und koordiniert. Dafür ist es wichtig, die bestehenden Angebote und Möglichkeiten, durch die Angehörige unterstützt werden, zu kennen und mit den entsprechenden Institutionen zu kooperieren. Dazu zählen u. a. ambulante Pflegedienste in privater, kommunaler oder kirchlicher Trägerschaft, Gemeindeschwestern, Physiotherapeuten, Sanitätshäuser (zum Beispiel für Pflegeartikel), spezialisierte Apotheker (zum Beispiel für Medikamentenpumpen), Seelsorger, Psychotherapeuten, ambulante Hospizdienste und die Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Zentraler Ansprechpartner für den Patienten und seine Angehörigen sollte jedoch der Hausarzt bleiben.

 

Was ist SAPV?

Bei etwa 10 Prozent der Sterbenden treten derart komplexe medizinische Probleme auf und ist die Versorgung besonders aufwendig, dass die Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) in Anspruch genommen werden sollte. Seit April 2007 haben alle gesetzlich Versicherten einen Rechtsanspruch auf diese Versorgung. Privat versicherte Patienten haben häufig keinen vertraglich festgelegten Anspruch auf SAPV, da ihre Verträge meist vor 2007 (Einführungsjahr der SAPV) abgeschlossen wurden. Daher sollten sich Angehörige im Vorfeld erkundigen, ob die Kosten der SAPV durch die Versicherung übernommen werden. Meist geschieht dies auf Kulanzbasis.

 

SAPV wird erbracht von einem Palliativ-Care-Team (PCT) aus palliativmedizinisch weitergebildeten Ärzten und Pflegekräften, mitunter auch MFA. Dieses Team ist 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche erreichbar und kann so bei Problemen schnell beim Patienten zu Hause sein und ihm zur Seite stehen. Zu den Aufgaben des Behandlungsteams gehören die Beratung des Patienten und seiner Angehörigen, eine unterstützende Teilversorgung bzw. die vollständige Patientenversorgung einschließlich der Koordination notwendiger Versorgungsleistungen. Damit das gelingen kann, ist es wichtig, Informationen wie beispielsweise Krankenhausberichte, ärztliche Befunde, aber auch individuelle Wünsche des Patienten schnell und zuverlässig an das PCT zu übermitteln. Hier ist im Besonderen auch die MFA gefragt.

 

Verordnung von SAPV

SAPV wird vom Arzt mit dem Formular Nr. 63 verordnet. Dort wird eingetragen:

 

  • die verordnungsrelevanten Diagnosen mit ICD-10 Code
  • das komplexe Symptomgeschehen, unter Umständen auch mehrere (zum Beispiel ausgeprägte Schmerzsymptomatik, ausgeprägte ulzerierende Wunden oder Tumoren usw.), welche der Verordnung der SAPV zugrunde liegen, müssen angekreuzt und anschließend näher beschrieben werden
  • die aktuelle Medikation
  • vom Palliativ-Care-Team zu erbringende Leistungen: Beratung, Koordination, additiv unterstützende Teilversorgung oder vollständige Versorgung müssen angekreuzt werden. Werden Teil- oder Vollversorgung angekreuzt, beinhaltet dies auch Beratung und Koordination.

 

Um die Unterschrift des Patienten oder gegebenenfalls des Bevollmächtigten kümmert sich häufig das Palliativ-Care-Team. Dieses füllt auch die „Angaben des Leistungserbringers für die SAPV“ aus und kümmert sich um die fristgerechte Einreichung des Antrags bei der jeweiligen Krankenkasse. Die Verordnung von SAPV für einen zurückliegenden Zeitraum ist nicht möglich.

Abgerechnet werden kann für die Verordnung von SAPV die EBM Ziffer 01425 (Erstversorgung) und 01426 (Folgeverordnung). Die Leistungen sind mit 25,10 Euro bzw. 15,07 Euro bewertet. Die Folgeverordnung zur Fortführung der SAPV ist höchstens zweimal im Quartal berechnungsfähig.

 

 

© Alexander Raths - Fotolia.com

Alternative zur häuslichen Pflege: Das Hospiz

Immer wieder gibt es aber auch Patienten, deren Pflege zu Hause nicht gewährleistet werden kann. Sei es, dass keine Angehörigen da sind oder die Versorgung zu komplex und schwierig ist. Hier stellt das stationäre Hospiz eine sinnvolle Alternative dar.

 

MERKE | Ein Hospiz ist ein Betreuungsangebot für schwerkranke Menschen, die zu Hause nicht versorgt werden können, aber keine Krankenhausbehandlung 
benötigen.

 

Ursprünglich war ein Hospiz eine Herberge für Menschen auf der Wanderschaft. Im Mittelalter fanden sich Hospize über ganz Europa verteilt. Sie waren meistens den Klöstern angegliedert und nahmen jeden Besucher auf, auch kranke und sterbende Menschen. Auch heute bietet ein Hospiz Hilfe und Schutz für Menschen in ihrer letzten Lebensphase. Ziel der Betreuung ist keine Lebensverlängerung, sondern die Linderung von Schmerzen und anderen Krankheitssymptomen in der letzten Lebensphase. Den Menschen soll ein größtmögliches Gefühl des Wohlbefindens gegeben werden. Im Mittelpunkt stehen daher die ganz individuellen Wünsche und Bedürfnisse des Gastes. Dies wird durch eine umfassende pflegerische, ärztliche, seelsorgerliche und psychosoziale Betreuung gewährleistet. Daneben werden Angehörige und Freunde in die Begleitung des Sterbenden mit einbezogen und über den Tod ihres Angehörigen hinaus weiter begleitet.

Quelle: Ausgabe 11 / 2013 | Seite 16 | ID 42352794